Inhalt

Vorlage - 2020/621  

Betreff: Resolution zum Vorgehen der Landesschulbehörde im Fall des Schulsozialarbeiters an der Grund- und Hauptschule Ilsede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
24.06.2020 
20. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Resolution  


 

Im Budget enthalten:

-

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Forderung einer Resolution zum Thema Schulsozialarbeit an der Grund- und Hauptschule  wird abgelehnt.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Mit Begehren vom 23.01.2020 fordert Kreistagsabgeordneter Samieske eine Resolution des Kreistages, die darauf gerichtet ist, festzustellen,

 

-          dass das Vorgehen der Landesschulbehörde im Fall des Schulsozialarbeiters an der Grund- und Hauptschule Ilsede nicht auf Deeskalation der Situation angelegt war und Unruhe an der Schule billigend in Kauf genommen wurde

 

und

 

-          dass die Landesschulbehörde im genannten Fall nicht unvoreingenommen und sachgerecht gehandelt hat

 

sowie zu beschließen,

 

-          dass die Maßnahme gegen den Schulsozialerbeiter an der Grund- und Hauptschule Ilsede zu korrigieren ist.

Er begründet dies damit, dass der Verlust des Arbeitsplatzes gemessen an den vorgefallenen Ereignissen unverhältnismäßig sei und kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen der Landesschulbehörde dahingehend, dass der Wunsch der Schüler- und Elternschaft auf Verbleib des Schulsozialarbeiters an der Grund- und Hauptschule bei der Entscheidung keine Berücksichtigung gefunden habe.

 

Bei dem genannten Schulsozialarbeiter handelt es sich nicht um Personal des Landkreises Peine, sondern um Personal der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Der Landkreis Peine beabsichtigt nicht, zu personellen Angelegenheiten der Landesschulbehörde Stellung zu nehmen. Dies verbietet sich grundsätzlich.

 

Darüber hinaus sind keine Einzelheiten bekannt.

 

Der Forderung einer Resolution mit den genannten Inhalten kann somit nicht entsprochen werden.

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt
 

 


Antrag Resolution

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Resolution (405 KB)