Inhalt

Vorlage - 2020/617  

Betreff: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Kreistag des Landkreises Peine vertretenen Fraktionen und Gruppen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.03.2020 
18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
200318_Entwurf - Richtlinie_Fraktionszuwendungen  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Kreistag des Landkreises Peine vertretenen Fraktionen und Gruppen wird zugestimmt.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 NKomVG kann die Kommune den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung gewähren; zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen der Fraktionen und Gruppen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in den Angelegenheiten der Kommune.

 

Die Höhe der Zuwendungen steht im Ermessen der Kommune und unterliegt dabei vor allem dem in § 110 Abs. 2 NKomVG verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

 

Da es sich um Ausgaben für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune handelt, ist nach § 113 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG die Ausweisung der finanziellen Fraktionszuwendungen im Haushaltsplan zwingend geboten. Wenn den Fraktionen und Gruppen die gewährten Mittel lediglich pauschal in Form von Sockel- und Pro-Kopf-Betrag und nicht gesondert für ausgewiesene Zwecke gewährt werden, ist eine detaillierte und nach Ausgaben differenzierte Ausweisung nicht erforderlich. Aus Transparenzgründen ist es dennoch zweckmäßig, dass Verfahren zu Gewährung und Verwendung sowie zu Überzahlungen oder Rückforderungen durch einen Beschluss der Vertretung oder durch Richtlinien festzulegen.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Kreistag des Landkreises Peine vertretenen Fraktionen und Gruppen dient der Transparenz und der Einheitlichkeit des Verfahrens.

 

Ressourceneinsatz:

 

Zusätzliche Ressourcen sind für die Umsetzung nicht erforderlich.

 

 

Schlussfolgerung:

 

Zur Sicherstellung einer transparenten und damit nachvollziehbaren einheitlichen Vorgehensweise bei der Mittelvergabe und Verwendungsnachweisprüfung ist eine Richtlinie mit erläuternden Anlagen eine praxisorientierte Lösung.


 

 


Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Kreistag des Landkreises Peine vertretenen Fraktionen und Gruppen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200318_Entwurf - Richtlinie_Fraktionszuwendungen (75 KB)