Inhalt

Vorlage - 2020/609  

Betreff: Vorstellung der Jugendhilfe im Strafverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
11.02.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist innerhalb des Fachdienstes Jugend ein Fachteam im Bereich der Sozialen Dienste. Auf Grundlage des § 52 SGB VIII wirkt die JuHiS bei Jugendstrafverfahren mit. Die beiden Mitarbeiterinnen betreuen straffällig gewordene Mädchen und Jungen von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund.

Die JuHiS wird auf Grundlage eingegangener Anklageschriften, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und Meldungen der Polizeitig. Sie ist im gesamten Strafverfahren beteiligt und bringt die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in einem schriftlichen Bericht zur Geltung, um so auch eine Würdigung der Täterpersönlichkeit zu ermöglichen und dieses in die Urteilsfindung mit einfließen zu lassen.

Die Jugendgerichtshelferinnen bereiten die Mädchen und Jungen und Heranwachsenden auf die Gerichtsverhandlung vor, begleiten sie während der Verhandlung und wickeln häufig mit ihnen die Ergebnisse aus der Verurteilung ab. Konkret vermitteln sie die auferlegten Auflagen und Weisungen, wie:

gemeinnützige Arbeitseinsätze,

soziale Gruppenarbeit,

Betreuungsweisungen (BTW),

Anti- Aggressionstraining (AAT) und

den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).

Anschließend überwachen sie deren Einhaltung.

Die LABORA gGmbH arbeitet seit Jahren mit straffällig gewordenen Mädchen, Jungen und jungen Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund im Landkreis Peine. Die gesetzlichen Arbeitsgrundlagen stellen die richterliche Weisung (§10 JGG) und das Diversionsverfahren (§§ 45, 47 JGG) dar. Bedient werden Zuweisungen der Amtsgerichtsbezirke Peine und Braunschweig mit den dazugehörigen Staatsanwaltschaften Hildesheim und Braunschweig.

Die LABORA gGmbH bietet deliktspezifische Gruppenangebote, Einzelbetreuungen und sozialpädagogisch begleitete Arbeitsleistungen an. Die Themenschwerpunkte des jeweiligen Angebotes richten sich nach den individuellen Problemlagen der jungen Menschen. Wichtigster Leitgedanke ist hierbei „Erziehung statt Strafe.“

 

Ziele / Wirkungen:

Oberstes Ziel der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG ist die Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen für Mädchen und Jungen und eine ziel- und bedarfsorientierte Betreuung. Gemeinsam mit den jungen Menschen entwickelt die LABORA gGmbH Perspektiven für Mädchen und Jungen und erste realistische Schritte in ein straffreies Leben. Die JuHis übernimmt die Hilfeplanung und Überwachung in enger Kooperation mit Labora, den jungen Menschen und den Famillien.

Ziel ist es, auch in Zukunft delinquente junge Menschen durch individuelle Maßnahmen in ein selbstständiges, straffreies Leben zu begleiten und sie somit unabhängig von staatlichen Hilfsangeboten zu machen.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt
 

 


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