Inhalt

Vorlage - 2020/604  

Betreff: Festlegung der Zügigkeit der Peiner Gymnasien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Lodwick, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
23.01.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zurückgezogen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

neutral

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Zügigkeit des Ratsgymnasiums wird auf vier und die des Gymnasiums am Silberkamp auf fünf begrenzt

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

      Die Erziehungsberechtigten wählen beim Wechsel aus dem Primar- in den Sekundarbereich immer häufiger die Schulform Gymnasium an. Für die letzten 5 Jahre stellen sich die Übergänge an Gymnasien, bezogen auf den gesamten Landkreis Peine, wie folgt dar:

Schuljahr 2014 / 15

Schuljahr 2015 / 16

Schuljahr 2016 / 17

Schuljahr 2017 / 18

Schuljahr 2018 / 19

 

Schuljahr 2019 / 20

SuS

%

SuS

%

SuS

%

SuS

%

SuS

%

SuS         %

524

41,3%

513

40,1%

489

39,8%

523

44,7%

535

42,5%

487     40,7%

Die Entwicklung der 5. Jahrgänge an den Peiner Gymnasien ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Entwicklung der 5. Jahrgänge an den Peiner Gymnasien

 

Schule

                  Schuljahr

2014 / 15

2015 / 16

2016 / 17

2017 / 18

2018 / 19

 

 

 

2019/20

SuS 1)

Züge

SuS 1)

Züge

SuS 1)

Züge

SuS 1)

Züge

SuS 1)

Züge

SuS         
    1)

Gym. a. Silberkamp

157

6

162

6

140

5

147

5

147

5

107       4

Ratsgymnasium

116

4

111

4

132

4

100

4

140

5

142       5

Gesamt

273

10

273

10

272

9

247

9

287

10

249       9

1) = Köpfe ohne Zählkinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Schuljahren 2014 /15 bis 2016 /17 sowie 2018 /19 haben die Gymnasien in Peine zur Vermeidung von Ablehnungen Schülerinnen und Schüler (SuS) bis zur „Schmerzgrenze“ aufgenommen, da eine formelle Begrenzung nicht vorhanden war. Die Raumsituation an beiden Schulen lässt ein derartiges Verfahren dauerhaft jedoch nicht zu. Die vorhandenen Raumressourcen lassen maximal im Gymnasium am Silberkamp regelmäßig eine Fünfzügigkeit und im Ratsgymnasium eine Vierzügigkeit zu. Angesichts der flächenmäßigen Beschränkung auf dem Areal des Ratsgymnasiums ist das bauliche Entwicklungspotential für einen zusätzlichen Zug dort auch nicht gegeben. 

Um künftig nicht in die Lage zu geraten mehr Züge aufnehmen zu müssen, als dies nach den vorhandenen Raumressourcen, ohne Erweiterungen aufgrund der Wiedereinführung von G9, möglich wäre, sind die Zügigkeiten ab dem Schuljahr 2020 / 21 wie folgt zu beschränken:

Gymnasium am Silberkamp=5 Züge
Ratsgymnasium=4 Züge

Sofern in den kommenden Jahren die Anmeldezahlen die vorgenannten Zügigkeiten überschreiten, ist in Übereinstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, ein Auswahlverfahren erforderlich, dass sich nach den Vorschriften des § 59 a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) richtet, da beide Gymnasien offene Ganztagsschulen sind. Nach dieser Vorschrift ist als sog. Überlaufregelung ein Losverfahren vorgesehen, welches dahingehend abgewandelt werden kann, dass zunächst nur SuS aus dem Schulbezirk aufgenommen werden. Da für beide Gymnasien ein einheitlicher Schulbezirk vorhanden ist, wird dies in der Regel keine Rolle spielen. Eine weitere Abwandlung besteht darin, dass „Geschwisterkinder“ vorrangig aufgenommen werden können.

Konkret bedeutet dies, dass bei Überlauf eines der beiden Gymnasien nach Anwendung des Losverfahrens zunächst an das andere Gymnasium im Einzugsbereich verwiesen werden kann, solange dessen Aufnahmekapazitäten noch nicht überschritten sind.

Haben beide Gymnasien ihre Aufnahmekapazitäten erreicht und das Losverfahren, ggf. unter Einbeziehung der möglichen Abwandlungsregelungen, durchgeführt, werden die nicht aufgenommenen SuS an die anderen Gymnasien im Landkreis Peine verwiesen. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass das höherrangige Recht der freien Wahl der Schulform nicht eingeschränkt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass an das nächstgelegene Gymnasium zu verweisen ist, da nur die Fahrkarten zu diesem ausgestellt bzw. erstattet werden. Wird nicht das nächste Gymnasium angewählt, so erfolgt eine Erstattung der Beförderungskosten lediglich bis zum nächstgelegenen Gymnasium.

      Betrachtet man jedoch die aktuellen Zahlen hinsichlich der Übergänge an die Peiner Gymnasien ist prognostisch nicht von einer Entwicklung in Richtung Zehnzügigkeit, sondern eher in Richtung Achtzügigkeit auszugehen, so dass erhebliche Überkapazitäten, welche eine Anwendung des eben geschilderten Verfahren notwendig machen würden, derzeit nicht erkennbar sind.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

      Durch die Begrenzung wird vermieden, dass die Gymnasien in Peine zusätzlich zum erforderlichen Ausbau aufgrund der Wiedereinführung von G9 erweitert werden müssen.

 

Ressourceneinsatz:

 

      Die Begrenzung der Zügigkeiten geht mit keinem nennenswerten Ressourceneinsatz einher.

 

      Schlussfolgerung:

 

     Die Begrenzung der Zügigkeit der Peiner Gymnasien sollte erfolgen.


 

 


-