Vorlage - 2019/585
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Bedarfsplan 2019 für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form beschlossen
Inhaltsbeschreibung:
Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.
Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben.
Das erforderliche Benehmen mit den Kostenträgern ist hergestellt. Seitens der Kostenträger wird eine jährliche Fortschreibung des Bedarfsplans im Hinblick auf die Einsatzzahlen für notwendig erachtet.
Der vorliegende Bedarfsplan enthält lediglich redaktionelle Änderungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Leitstellenbereich (Seite 12) sowie die Verschiebung von Vorhaltezeiten an bestimmten Feiertagen (Seite 9).
Die Entwicklung der Einsatzzahlen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen (dargestellt sind die abrechenbaren Einsätze):
Jahr | Notarzt | Notfallrettung | Krankentransport |
2011 | 2.194 | 8.982 | 6.206 |
2012 | 2.203 | 9.698 | 7.184 |
2013 | 2.181 | 10.361 | 7.365 |
2014 | 2.089 | 10.315 | 8.660 |
2015 | 2.157 | 11.192 | 7.002 |
2016 | 2.020 | 11.435 | 6.253 |
2017 | 1.809 | 11.039 | 6.073 |
2018 | 1.682 | 11.263 | 6.309 |
Derzeit werden im Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine 13 im Einsatz befindliche Fahrzeuge von den gemäß § 5 NRettDG Beauftragten (Arbeiter-Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Firma Daetz) vorgehalten, davon 7 Fahrzeuge im 24-stündigen Einsatz.
Ziele / Wirkungen
Mit Beschluss des vorliegenden Bedarfsplanes erfüllt der Landkreis Peine die Forderung gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG, einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Beschluss des vorliegenden Bedarfsplanes erfüllt der Landkreis Peine die Forderung gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG, einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
- Bedarfsplan 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bedarfsplan 2019 (1146 KB) |