Vorlage - 2019/584
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 6.540,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Herr Rüdiger Ernst wird mit Wirkung zum 01. März 2020 für die Dauer von 6 Jahren erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreisbrandmeister für den Landkreis Peine berufen.
I
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeister*innen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister*innen des Landkreises.
Die Wahlperiode des bisherigen Kreisbrandmeisters, Herrn Rüdiger Ernst, endet mit Ablauf des 29.02.2020
Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeister*innen des Landkreises Peine haben vorgeschlagen, Herrn Ernst erneut zum Kreisbrandmeister zu berufen.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.
Ressourceneinsatz:
Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 545,-- €.
Schlussfolgerung:
entfällt