Vorlage - 2019/578
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 151 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen einen Bericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und die Beteiligung daran sowie über ihre kommunalen Anstalten zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Die Einsicht in diesen Bericht ist jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit dazu ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Gemäß § 136 Abs. 1 NKomVG dürfen Unternehmen von einem Landkreis nur errichtet, übernommen oder wesentlich erweitert werden, wenn und soweit
- der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
- das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit,
- und zum voraussichtlichen Bedarf des Landkreises steht,
- der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
Der Beteiligungsbericht enthält Daten zu den vorhandenen Beteiligungen des Landkreises, insbesondere die Informationen über den Unternehmenszweck, die Besetzung der Organe, wirtschaftliche Daten durch Darstellung der Jahresabschlüsse 2018, mögliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt und Auszüge aus den Lageberichten zu den kommenden Wirtschaftsjahren.
Neben den gesetzlich vorgegebenen Angaben finden sich auch Informationen über andere Institutionen, an denen der Landkreis Peine gestaltend mitwirkt, so dass sich aus dem Beteiligungsbericht ein Überblick über alle Beteiligungen und Mitgliedschaften des Landkreises Peine ergibt.
Der Beteiligungsbericht ist gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 10 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) Bestandteil des Haushaltsplanes und wird mit diesem vom Kreistag beschlossen. Aufgrund der Wichtigkeit des Beteiligungsberichtes wird er zusätzlich mit dieser Vorlage zur Kenntnis gebracht.
Der Bericht steht im Kreistagsinformationssystem ALLRIS zur Verfügung. Bei Bedarf kann der Bericht auch als Druckexemplar zur Verfügung gestellt werden.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage 2019/578 - Beteiligungsbericht 2019 (4310 KB) |