Vorlage - 2019/569
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Der FD 34 „Jugendamt“ rechnet derzeit mit einer Verbesserung des Planbudgets um 0,9 Mio. Euro. Die gesetzten Qualitätsziele werden überwiegend erreicht oder liegen über dem Plan.
Produkt 3410 „Unterhaltsvorschussleistungen“
Die Fallzahlen (1.550) liegen aktuell etwas unter den Erwartungen (1.700).
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren es 239 Neuanträge, von denen zum Stichtag bereits 221 (~ 92%) bearbeitet waren. Von den 239 Anträgen wurden 173 (~72%) bewilligt und 48 (~20%) abgelehnt.
Das operationale Ziel – Antragsbearbeitung innerhalb von 4 Wochen nach Eingang aller vollständigen Unterlagen (70%) wurde wieder übertroffen.
Die Rückholquote liegt zum 30.06.2019 bei 19%. Im Vergleich, zum letztmalig erstellten Budgetplan (September 2018) lag die Rückholquote bei 14%.
Die landesdurchschnittliche Rückholquote in Niedersachsen liegt in der Regel bei 20%.
Die aktuelle Prognose einer Budgetverbesserung von ca. 1,5 Mio. Euro unterliegt der Ungewissheit über die Höhe der tatsächlich beizutreibenden Forderungen bzw. dem Risiko der Korrektur durch Abschreibungen.
Produkt 3610 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ zeichnet sich eine Budgetverbesserung von ca. 730.000 € ab.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen durch Kindertagespflegepersonen ist durch die beschlossene Beitragsfreiheit und der Gleichsetzung der Kindertagespflege weiterhin gestiegen. Dadurch ist mit steigenden Aufwendungen zu rechnen.
Mit Erlass der neuen Satzung wird die Auszahlung der Betreuungsentgelte pauschal erfolgen. Ferner soll eine jährliche Erhöhung der Entgelte nach einschlägigem TVÖD eintreten. Mit Inkraftreten der neuen Satzung zum 01.08.2019 werden zukünftig Mehrkosten enstehen.
Im Produkt 3620 „Jugendarbeit“ ist erwähnenswert, dass das Ziel bezüglich der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bereits jetzt weit übertroffen wurde. Zu nennen sind hier überwiegend Forbildungen von Jugendleitern in Sportvereinen, Pfadfindern und evangelischen und katholischen Jugendgemeinden etc.
Im Produkt 3631 „Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ zeichnet sich eine leichte Verbesserung um ca. 20.000 € ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der noch ausstehende Ertrag aus ESF-Mitteln in 2019 noch fließt. Das Ziel, Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes auf Stadtfesten oder ähnlichen Veranstaltungen durchzuführen, wird mit 10 Veranstaltungen erreicht.
Im Produkt 3632 „Förderung der Erziehung in der Familie“ zeichnet sich aufgrund geringerer Aufwendungen bei der Gemeinsamen Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind (Mutter-Kind-Einrichtungen) und geringerer Personalkosten eine Budgetverbesserung von ca. 250.000 € ab. Das Ziel der Frühen Hilfen, Babybegrüßungsbesuche bei Familien durchzuführen, wird (Plan mind. 75%) übertroffen.
Beim Produkt 3633 „Hilfe zur Erziehung“ ist in diesem Jahr eine Überschreitung von 700.000 € zu prognostizieren. Die Budgetüberschreitung ist mit ausstehenden Kostenerstattungen zu erklären. Sollten hier für 2019 noch Zahlungen des Landes erfolgen, wird sich das Budgetergebnis noch verbessern. Um das Ziel der fristgerechten Hilfeplanfortschreibungen zu erreichen, werden derzeitig neue Handlungsstrategien innerhalb des Sachgebiets erarbeitet.
Im Produkt 3634 „Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme“ zeichnet sich aufgrund hoher Forderungsabschreibungen und ausstehender Erstattungsansprüche eine Budgetüberschreitung von 940.000 € ab. Auch hier kann es durch noch mögliche Zahlungen durch das Land zu Budgetverbesserungen kommen. In der Eingliederungshilfe ist die Schulbegleitung weiterhin eine höchst nachgefragte Hilfeleistung mit steigenden Fallzahlen. Die Inobhutnahme ist grundsätzlich eine vorläufige Maßnahme, die zeitlich begrenzt ist. Ein kontinuierlicher und gleichmäßiger Aufwand über einen langen Zeitraum ist folglich nicht gegeben. Eine Jahresprognose ist hierdurch grundsätzlich schwierig zu erstellen.
Das Ziel der fristgerechten Hilfeplanfortschreibung kann zukünftig durch Anpassung der Antragsbearbeitung und der Optimierung der Genehmigungsverfahren erreicht werden.
Ziele / Wirkungen:
entfällt
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
Übersicht der Finanzen, Leistungsmengen und Ziele für 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | JHA_Produktbericht_FD_34_Übersicht_der_Finanzen (45 KB) | ||||
2 | JHA_Produktbericht_Leistungsmengen_und_Ziele_2019 (35 KB) |