Inhalt

Vorlage - 2019/558  

Betreff: Informationen zum Digitalpakt
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kenntnisnahme
14.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Allgemeines:

 

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Dazu haben diese eine Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt unterzeichnet.

 

Den Schulen im Landkreis Peine stehen durch den DigitalPakt insgesamt 5.550.400 € zu.

Die Gelder setzen sich zusammen aus dem „Sockelbetrag“ und dem „Kopfbetrag“. Abzurufen sind die Mittel des DigitalPakts bis zum Jahr 2024.

 

667.500 € als Sockelbeträge:


Aus dem Sockelbetrag steht jeder Schule (ab 60 SuS) ein Betrag von 30.000 € zur Verfügung, der auch für diese Schule investiert werden soll und nicht übertragbar ist. Zwei Schulen im Landkreis Peine liegen unter dieser Schülergrenze und erhalten 16.000 € (Schule Ilseder Hütte) bzw. 21.500 € (Janusz-Korczak Ilsede - obwohl bereits aufgelöst).


 

 

4.882.900 € als Kopfbeträge:

 

Die Kopfbeträge sollen mit einem aussagekräftigen Medienbildungskonzept zum pädagogischen Einsatz und zur Fortbildung der Lehrkräfte maßnahmenbezogen beantragt werden.

 

Zwar gibt es eine Aufstellung der Landesschulbehörde über die Fördersumme der einzelnen Schulen, diese dient der Landesschulbehörde allerdings lediglich als Berechnungsgrundlage, um die Mittelzuteilung an die einzelnen Schulträger festzustellen und bedeutet nicht, dass diese Mittel für die entsprechende Schule verwendet werden müssen. Laut Pressemitteilung  des MK vom 30.04.2019 kann der Einsatz / die Verwendung der Mittel frei vom Schulträger vorgenommen werden: „Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Damit kann der Schulträger gezielte Förderungen der digitalen Bildungsinfrastruktur entlang der schulischen Realität vor Ort vornehmen.“

 

Weiteres Vorgehen:

 

Derzeit besteht Unsicherheit bei der Auslegung der Förderrichtlinie des DigitalPaktes. Vor diesem Hintergrund erfolgt aktuell eine umfassende Sachverhaltsermittlung, um verbindlich feststellen zu können, wie mit dem Thema Digitalpakt zukünftig umzugehen ist bzw. wie die Mittel an die Schulen zu verteilen sind.

 

Um das Thema auch in Zusammenarbeit mit den Schulen weiter betreiben zu können, wurde mit den Schulleitungen ein Sondertermin der Schulleiterdienstbesprechung für den 02.12.2019 angesetzt.

 

Ziele / Wirkungen:

Ziel ist die Stärkung der digitalen Infrastruktur an den Schulen des Landkreises Peine zugunsten der digitalen Bildung der Schüler*innen.

 

Ressourceneinsatz:

Die Mittel aus dem DigitalPakt werden insgesamt nicht auskömmlich sein, um alle Schulen mit digitaler Technik auszustatten. Daher sind neben den Mitteln aus dem DigitalPakt weitere Mittel in die Finanzplanung des Landkreises Peine der kommenden Jahre aufzunehmen.

 

Schlussfolgerung:

Sobald hinreichend belastbare Informationen zum Thema DigitalPakt vorliegen, ist das Thema weiter zu verfolgen, mit dem Ziel, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in einer sinnvollen Art und Weise bei den Schulen im Landkreis Peine ankommen. Über die Mittel aus dem DigitalPakt hinaus wird die Digitalisierung der Schulen allerdings den Einsatz weiterer Mittel des Landkreises Peine erfordern.

 

 

 


-