Vorlage - 2019/553
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 28, Ziffern 3.1 und 3.4 bis 3.6) und dem Doppischen Produkthaushalt 2020 für die Dezernatsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (Seiten 208 bis 281 und 318 bis 333), zuzustimmen.
Inhaltsbeschreibung:
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2018.
Neben dem Rechnungsergebnis 2018, den Planansätzen 2019 und den Daten des Planjahres 2020 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2021 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2022 und 2023 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 205 bis 207.
Fachdienst Soziales (FD 32)
Im Bereich des Fachdienstes Soziales wurde durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der damit verbundenen Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzströmen der Produktrahmenplan neu gestaltet. In diesem Zuge wurde auch das Quotale System abgeschafft. Insgesamt wird für das Jahr 2020 durch diesen Systemwechsel ein positiver Effekt für den LK Peine von ca. 1,5 Mio. Euro erwartet.
Die Entgelte für Leistungen der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.
Zur Verbesserung der Prüfquoten in der Heimaufsicht wurden 0,75 zusätzliche Stellenanteile für eine Pflegefachkraft in den Stellenplan aufgenommen.
Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sinken die Erstattungen aufgrund rückläufiger Fallzahlen in den Vorjahren. Für 2020 wird im Jahresdurchschnitt mit 600 Personen gerechnet.
Auf der Ausgabenseite werden die Sozialarbeiterstellen bei der Stadt Peine und den Gemeinden zur Hälfte bezuschusst. Der Kreissportbund und Caritasverband erhalten ebenfalls eine Teilfinanzierung von Stellen für die Migrationsarbeit. Als Verwaltungskostenerstattung an Stadt und Gemeinden sind 513.500,- € vorgesehen.
Der Überschuss in diesem Produkt reduziert sich gegenüber den Vorjahren weiter.
Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)
Im Produkthaushaltsentwurf 2020 für den Fachdienst Arbeit wird aufgrund der nachlassenden Zugänge von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und der guten Arbeitsmarktlage mit rückläufigen Fallzahlen gerechnet.
Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 12,3 Mio. € für das jährliche Budget des Jobcenters prägend.
Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber dem Vorjahr allerdings um ca. 0,75 Mio. Euro reduziert.
Die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt für die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem, ab Oktober 2015 erstmals SGB II- Leistungsberechtigten anerkannten Asylsuchenden, 100%.
Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend vermindert.
Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2020 gegenüber 2019 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen ca. 0,9 Mio. € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget weiterhin nicht auskömmlich ist.
Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)
Im Produktplan des FD 35 wurde eine zusätzliche halbe Stelle für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst aufgenommen. Für die Einrichtung der Hebammenzentrale sind jeweils eine halbe Verwaltungs- und Hebammenstelle eingeplant. Weiterhin stehen Unterstützungsmittel für die Niederlassung von Hebammen bereit.
Ziele / Wirkungen:
entfällt
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
- FD32_Zuschüsse 2020
- FD35_Zuschüsse 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FD32_Zuschüsse 2020 (133 KB) | ||||
2 | FD35_Zuschüsse 2020 (117 KB) |