Inhalt

Vorlage - 2019/551  

Betreff: Anpassung der Kulturförderrichtlinien des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
14.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2019 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kulturförderrichtlinien des Landkreises Peine  


 

Im Budget enthalten:

-

Kosten (Betrag in €):

- €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Kulturförderrichtlinien des Landkreises Peine werden wie folgt angepasst:

Die unter 3.3 aufgeführte Voraussetzung „Projekte, die bereits eine kommunale Förderung erhalten, können nicht gefördert werden“ wird gestrichen.

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Kulturförderrichtlinien wurden 2018 mit dem Ziel verabschiedet, „[…] Zuwendungen für kulturelle Projekte und die Erhaltung des kulturellen Erbes im Landkreis Peine […]“[1] zu gewähren.

Aufgrund der letzten, in Punkt 3.3 aufgeführten, Fördervoraussetzung, dass „Projekte, die bereits eine kommunale Förderung erhalten“, nicht gefördert werden können, mussten bereits einige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung abgelehnt werden. In den meisten Fällen war nicht die rein finanzielle Förderung anderer kommunaler Einrichtungen der Grund für die Ablehnung, sondern die Förderung aufgrund von erbrachten Dienstleistungen, wie bspw. die Unterstützung der Projekte in Form von Räumlichkeiten oder Personal.

Zur Konkretisierung wurde dieser Punkt im Kulturbeirat besprochen u. einheitlich empfohlen, den genannten Passus zu streichen.

Allein das Merkmal der überregionalen Bedeutung solle zur Abgrenzung einer Förderung ausreichend sein, sodass eine Doppelförderung in diesem Rahmen eine sinnvolle Ergänzung wäre.

Ziele / Wirkungen:

Im Verständnis der weiteren Kulturentwicklung erwartet die Servicestelle Kultur, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nach Beschluss im Haushaltsjahr 2020 vollständig abgerufen werden können. Die Wertschätzung und Unterstützung durch Kommune und Landkreis, wird sich positiv auf die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der kulturellen Akteure und der Kulturlandschaft des Peiner Landes auswirken.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

Eine Streichung des Satzes im Punkt 3.3 der Fördervoraussetzung „Projekte, die bereits eine kommunale Förderung erhalten, können nicht gefördert werden“ wird empfohlen, da sonst dem positiv und breit aufgestellten Kulturentwicklungsprozess im Landkreis Peine ein wichtiges Instrument die Chance zur vollen Entfaltung genommen wird.

 

 


[1] S. hierzu Punkt 1.1 der Anlage, S.1


Kulturförderrichtlinien in ihrer neuen Beschlussfassung vom 16.10.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturförderrichtlinien des Landkreises Peine (76 KB)