Vorlage - 2019/551
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Im Budget enthalten: | - | Kosten (Betrag in €): | - € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Kulturförderrichtlinien des Landkreises Peine werden wie folgt angepasst:
Die unter 3.3 aufgeführte Voraussetzung „Projekte, die bereits eine kommunale Förderung erhalten, können nicht gefördert werden“ wird gestrichen.
Inhaltsbeschreibung:
Die Kulturförderrichtlinien wurden 2018 mit dem Ziel verabschiedet, „[…] Zuwendungen für kulturelle Projekte und die Erhaltung des kulturellen Erbes im Landkreis Peine […]“[1] zu gewähren.
Aufgrund der letzten, in Punkt 3.3 aufgeführten, Fördervoraussetzung, dass „Projekte, die bereits eine kommunale Förderung erhalten“, nicht gefördert werden können, mussten bereits einige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung abgelehnt werden. In den meisten Fällen war nicht die rein finanzielle Förderung anderer kommunaler Einrichtungen der Grund für die Ablehnung, sondern die Förderung aufgrund von erbrachten Dienstleistungen, wie bspw. die Unterstützung der Projekte in Form von Räumlichkeiten oder Personal.
Zur Konkretisierung wurde dieser Punkt im Kulturbeirat besprochen u. einheitlich empfohlen, den genannten Passus zu streichen.
Allein das Merkmal der überregionalen Bedeutung solle zur Abgrenzung einer Förderung ausreichend sein, sodass eine Doppelförderung in diesem Rahmen eine sinnvolle Ergänzung wäre.
Ziele / Wirkungen:
Im Verständnis der weiteren Kulturentwicklung erwartet die Servicestelle Kultur, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nach Beschluss im Haushaltsjahr 2020 vollständig abgerufen werden können. Die Wertschätzung und Unterstützung durch Kommune und Landkreis, wird sich positiv auf die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der kulturellen Akteure und der Kulturlandschaft des Peiner Landes auswirken.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
Eine Streichung des Satzes im Punkt 3.3 der Fördervoraussetzung „Projekte, die bereits eine kommunale Förderung erhalten, können nicht gefördert werden“ wird empfohlen, da sonst dem positiv und breit aufgestellten Kulturentwicklungsprozess im Landkreis Peine ein wichtiges Instrument die Chance zur vollen Entfaltung genommen wird.
[1] S. hierzu Punkt 1.1 der Anlage, S.1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kulturförderrichtlinien des Landkreises Peine (76 KB) |