Inhalt

Vorlage - 2019/534  

Betreff: Berufung der ehrenamtlichen Richter/innen bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit;
Ablauf der Amtszeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2019 
16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

ja

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Als ehrenamtliche Richterin für das Sozialgericht Braunschweig ab 01.01.2020 wird Frau Marion Övermöhle-Mühlbach vorgeschlagen.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Nach § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richter/innen für 5 Jahre berufen. Sie bleiben nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger/innen berufen sind. Eine erneute Berufung ist zulässig (§ 13 Abs. 3 SGG).

 

Bisher ist Herr Erich Böttger für das Amt als ehrenamtlicher Richter für das Sozialgericht Braunschweig berufen worden. Herr Böttger hat telefonisch erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehen wird.

 

Für die nächste Amtszeit ist nachfolgende Person vorgeschlagen worden:

 

Frau Marion Övermöhle-Mühlbach, Hohenhameln  (CDU-Kreistagsfraktion).

 

Frau Övermöhle-Mühlbach hat schriftlich ihr Einverständnis erklärt, dass sie zur Übernahme des Amtes einer ehrenamtlichen Richterin in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit bereit ist.

 

Mit dem eingereichten Wahlvorschlag wird bestätigt, dass dieser mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen worden ist.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die kontinuierliche Besetzung des Sozialgerichtes Braunschweig mit ehrenamtlichen Richtern wird sichergestellt.

 

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:

Eine Nachfolgeregelung zur Besetzung kann getroffen werden.


 

 


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