Vorlage - 2019/531
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2019 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 7.911.768,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.11.2019 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 1.306.007,00 €. Hierbei handelt es sich um das negative Betriebsergebnis aus dem Jahr 2018.
Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings erst nach politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.
Seinerzeit konnte eine Entgeltvereinbarung erst zum 01.11.2018 getroffen werden; dieser späte Vereinbarungszeitpunkt ist Ursache für das negative Betriebsergebnis 2018.
Die Entgelte ab dem 01.11.2019 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2018 | Hochrechnung 2019 | seit 01.11.2018 | ab 01.11.2019 |
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Krankentransport (KT) | 6.309 | 6.310 | 153,00 | 187,00 | + 34,00 |
Km-Pauschale KT* |
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| 2,80 | 3,50 | + 0,70 |
Notfallrettung (NfR) | 11.263 | 11.260 | 454,00 | 530,00 | + 76,00 |
Km-Pauschale NfR** |
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| 4,40 | 4,40 | +/- 0 |
Notarzteinsatz | 1.682 | 1.680 | 608,00 | 739,00 | + 131,00 |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 3.237 | ||||
* die km-Pauschale wird ab dem 11. Km erhoben
** die km-Pauschale wird ab dem 31. Km erhoben
Ziele / Wirkungen:
Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden im Jahr 2020 verrechnet.
Schlussfolgerung:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage werden die rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen eingehalten.
Entgeltvereinbarung 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entgeltvereinbarung 2019 (721 KB) |