Vorlage - 2019/528
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Landkreis Peine tritt dem „Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ bei.
Inhaltsbeschreibung:
Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, im Bereich der Notfallversorgung grundlegende Veränderungen herbeizuführen. Hintergrund sind Probleme in der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten im ambulanten Bereich. Infolgedessen werden die Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie die Leistungen des Rettungsdienstes immer häufiger beansprucht, ohne dass dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Zuständigkeit für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Damit einhergehend soll es künftig bundesweite Vorgaben beispielsweise zur Planung von Rettungswachen-Standorten und weitere zentrale Vorgaben geben. Die Finanzierung des Systems soll im Wesentlichen (Investitions- und Vorhaltekosten) künftig nicht mehr durch die Krankenkassen erfolgen, sondern von Ländern und Kommunen übernommen werden.
Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass sogenannte „gemeinsame Notfallleitstellen (GNL)“ eingerichtet werden. Kritisiert wird von hiesiger Seite keinesfalls das Bestreben, die Notrufnummer (112) sowie die Rufnummer für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) zusammen zu koordinieren, sondern vielmehr, die Aufgabe der Terminservicestellen auch in der geplanten Leitstelle zu verorten.
Eine gemeinsame Bearbeitung der Rufnummern 112 und 116117 würde für die Notfallbehandlung den Patientennutzen in den Mittelpunkt stellen.
Hier auch die Aufgaben der Terminservicestellen zur Vergabe von Facharztterminen anzusiedeln, ist aus hiesiger Sicht der Vermittlung von schneller –ggfls. ambulanter Hilfe- wenig bis gar nicht förderlich.
Auf Initiative des Nds. Landkreistages soll ein Bündnis zum Erhalt des Rettungsdienstes als Landes- und Kommunalaufgabe gegründet werden.
Konkret fordert das Bündnis:
- Der konkrete Patientennutzen und nicht Macht- und Geldverschiebungen zwischen Bund und Ländern müssen im Zentrum von Veränderungen bei der Notfallversorgung stehen.
- Eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, dem Bund Zuständigkeiten im Rettungsdienst zu überlassen, wird strikt abgelehnt.
- Der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung muss vollständig zurückgezogen und durch einen fairen Zukunftsdialog unter gleichberechtigter Beteiligung der Innenressorts der Länder, der Kommunen, der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen ersetzt werden.
- Regelungen zur Versorgung, Qualität, Planung und Kostentragung im Rettungsdienst sind Ländersache und müssen es auch bleiben.
- Bundesweite Vorgaben für Leitstellen und eine Gefährdung der Rufnummer 112 werden abgelehnt.
Die Planungen des Bundesgesundheitsministeriums hätten auch für den Bevölkerungsschutz im Landkreis Peine, speziell im Bereich Rettungsdienst, erhebliche Nachteile. Neben den o.g. zentralen bundesweiten Vorgaben sowie der Frage der Finanzierung ist insbesondere die Existenz der Leitstelle in den heute bestehenden Strukturen gefährdet.
Die Leitstelle ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit direktem Kontakt zur Feuerwehr sowie anderen wichtigen Akteuren und damit wesentlicher Bestandteil des Bevölkerungsschutzes.
Darüber hinaus hat sich die örtliche Mitbestimmung in der Vergangenheit bewährt, regionale Besonderheiten können nur vor Ort im Austausch mit den Kostenträgern (bislang Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) berücksichtigt werden.
Ziele / Wirkungen:
Mit dem Beitritt zum Bündnis bekundet der Landkreis Peine sein Bestreben zum Erhalt der Strukturen im Bevölkerungsschutz.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
Rettet die 112 und den Rettungsdienst
Reform der Notfallversorgung: Auswirkung auf den Rettungsdienst
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rettung die 112 (2208 KB) | ||||
2 | Reform der Notfallversorgung (6028 KB) |