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Vorlage - 2019/522  

Betreff: Gesundheitsberichterstattung "Gesundheitsförderung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
30.09.2019 
16. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Claudia Brasse wird über die Tätigkeiten im Bereich Gesundheitsförderung aus dem Jahr 2018 berichten.

 

Die vielfältigen Potentiale der Gesundheit auszumachen und zu stärken, ist das Anliegen der Gesundheitsförderung. Gesundheitsförderung setzt darum sowohl bei den Verhaltensweisen der Menschen an, als auch bei den Verhältnissen, in denen Menschen leben. Gemäß § 4  des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) veranlassen, unterstützen und koordinieren die Landkreise präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen oder führen diese selbst durch.

 

Gemäß § 8 des NGöGD beobachten, beschreiben und bewerten die Landkreise die gesundheitlichen Verhältnisse ihrer Bevölkerung, insbesondere die Gesundheitsrisiken, den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten. Die Gesundheitsberichterstattung dient der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten.

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt

 


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