Inhalt

Vorlage - 2019/511-01  

Betreff: Vorlage zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine - Neufassung nach ABKS
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2019/511
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2019 
16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja/nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja/nein

Qualifizierte Mehrheit:

ja/nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja/nein

Migration

ja/nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja/nein

Bildung

ja/nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja/nein

 

 


 

 


Die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine wird

beschlossen. Diese Änderung wird zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 wirksam.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine vom

22.06.2011 wird als Grenze für eine geschlossene Ortschaft auf die Verkehrszeichen 310

oder 311 StVO = gelbe Ortstafeln verwiesen.

 

Zu diesem Zeitpunkt wurden Ortschaften, die bebauungsmäßig ineinander übergingen noch

mit weißen Ortsschildern getrennt. Daher waren diese Ortschaften, von der Regelung

ausgenommen, was auch gewollt war.

 

Die weißen Ortsschilder gibt es seit der Änderung der StVO in 2015 nicht mehr. Es erfolgte

ein Austausch der Ortsschilder.

 

Insofern besteht für die Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe oder den 5. oder 6.

Schuljahrgang besuchen, ein Anspruch auf Beförderung zur nächsten Schule oder auf

Erstattung der notwendigen Aufwendungen. Mit § 1 Abs. 1 Satz 2 der Satzung sollte die Sicherheit des Schulweges gewährleistet werden. Den Schülerinnen und Schülern sollte

nicht zugemutet werden, an längeren unbebauten Flächen vorbeigehen zu müssen.

Nach dem Wegfall der weißen Trennungsschilder innerhalb einer durchgehenden Bebauung,

ist die Satzung anzupassen.

 

Sofern Ortschaften ineinander übergehen und ein Bebauungszusammenhang vorhanden ist,

ist auch die Sicherheit des Schulweges gegeben. In der Regel ist die Straße beleuchtet und

es sind Fußwege vorhanden.

In größeren Ortschaften müssen Schülerinnen und Schüler auch bis zu 2 km Schulweg allein

bewältigen. Es würde daher eine Ungleichbehandlung bedeuten, wenn hier eine

Differenzierung vorgenommen wird.
 

Der § 1 Abs. 1 Satz 2 wird daher wie folgt geändert:

 

Hiervon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie
  des 5. und 6. Schuljahrganges, wenn sie die im Zusammenhang bebaute Ortschaft

  verlassen. Kennzeichen hierfür sind ein vorhandener Gehweg sowie ein vorhandene

  Straßenbeleuchtung

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Klarstellung in der Satzung wird eine Gleichbehandlung der Schülerinnen und

Schüler gewährleistet. Dabei wird die Sicherheit des Schulweges nicht aus den Augen

verloren.

 

Ressourceneinsatz:

Es entstehen weniger Kosten für die Schülerbeförderung, da keine Schülersammelzeitkarten

ausgestellt bzw. keine Erstattungen von Fahrtkosten vorgenommen werden. Die Höhe ist nur

überschlägig bezifferbar, da sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler naturgemäß jedes

Schuljahr verändert. Als Information: Derzeit liegen die Kosten für eine Monatskarte in der

Preisstufe 1 bei 52,90 €. Bezogen auf die Ortschaft Ilsede-Groß Bülten hätten bei NichtÄnderung

der Satzung derzeit 60 Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf eine

Schülersammelzeitkarte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 3.174 €.

 

Schlussfolgerung:

Mit der Änderung wird eine gerechtere Behandlung von Schülerinnen und Schülern

gewährleistet.
 

 


  -

 

 

Stammbaum:
2019/511   Vorlage zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine   Fachdienst Schule, Kultur, Sport   Beschlussvorlage
2019/511-01   Vorlage zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine - Neufassung nach ABKS   Fachdienst Schule, Kultur, Sport   Beschlussvorlage