Vorlage - 2019/506
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 8.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Nach einer Ausbildung als Verwaltungsangestellter vom 01.08.1979 bis 02.07.1981 hat Herr Friehe in der Zeit vom 01.08.1983 bis 31.07.1986 seinen Vorbereitungsdienst als Kreisinspektor-Anwärter beim Landkreis Peine absolviert und die Laufbahnprüfung für den seinerzeitigen „gehobenen Dienst“ abgelegt.
Im Anschluss hat er in seiner beruflichen Entwicklung verschiedene Dienstposten innerhalb der Kreisverwaltung besetzt (Sozialamt, Haupt- und Personalamt, Zentrale Steuerungsunterstützung).
Ab 15.05.2000 besetzte Herr Friehe die Position der Leitung des Jugendamtes und ab 15.03.2010 die Stabsstelle „Kreisentwicklung“. Ab 01.10.2015 wurde ihm die Leitung des Referates für Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit übertragen. Inzwischen ist er 40 Jahre beim Landkreis Peine tätig und verfügt über eine große Berufserfahrung in diversen Bereichen der Kreisverwaltung.
Durch Beschluss des Kreistages vom 19.12.2018 (Vorlage 2018/392) wurde Herr Friehe für eine Qualifizierungsmaßnahme für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 zugelassen.
Entsprechend dem Beschluss der Personalplanungskonferenz am 22.01.2019 hat Herr Friehe fünf Module der Qualifizierungsreihe für die Übertragung von Ämtern der Besoldungsgruppe A 14 beim Niedersächsischen Studieninstitut Hannover besucht. Darüber hinausgehende Fortbildungen waren angesichts der bereits besuchten fachlichen und führungsspezifischen Fortbildungsreihen nicht erforderlich.
Zusätzlich hat Herr Friehe entsprechend seines Qualifizierungsplanes in der Zeit vom 25.03.2019 bis 12.04.2019 beim Amt für regionale Landesentwicklung hospitiert, um ein weiteres Erfahrungsspektrum in den Tätigkeiten des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 zu erlangen.
Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wurde daraufhin festgestellt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung entsprechend der Qualifizierungsrichtlinie hat Herr Friehe aufgrund der zwischenzeitlich geschaffenen Durchlässigkeit der Laufbahngruppen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 NBesG (und damit des ehemaligen „höheren Dienstes“) erfüllt.
Die von Herrn Friehe bekleidete Stelle ist aufgrund einer Stellenbewertung bereits seit dem Stellenplan für das Jahr 2017 mit der Besoldungsgruppe A 14 NBesG ausgewiesen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Friehe nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zum 01.11.2019 zum Kreisverwaltungsoberrat zu befördern.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
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