Vorlage - 2019/502
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 450.000,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine wird damit beauftragt, die europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines Gerätewagens Gefahrgut mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 450.000 € durchzuführen.
Inhaltsbeschreibung:
Der Gerätewagen Gefahrgut GW-G ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung als Sonderausrüstung für übliche Einsatzlagen mit gefährlichen Stoffen. Der GW-G dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen - einschließlich Mineralöle - erforderlich sind.
Im Landkreis Peine existiert ein Fahrzeug dieser Kategorie, stationiert in der Feuerwehr-Technischen-Zentrale. Das Fahrzeug wurde 1995 angeschafft. Durch die intensive Übung mit Fahrzeug und Gerät ist sind erhebliche Gebrauchsspuren vorhanden. Ersatzteile für das Fahrgestell werden seitens der Herstellerfirma nicht mehr umfänglich vorgehalten. Größere Ausfallzeiten sind zu erwarten.
Darüber hinaus existiert der Aufbauhersteller nicht mehr, so dass keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Hier müsste kostenintensiv umgebaut werden.
Das verlastete Material entspricht in größerem Umfang nicht mehr den gültigen Normen. Hier müsste Ersatz beschafft und die Lagerungen auf dem Fahrzeug entsprechend angepasst werden.
Dichtsätze und Abdichtungsmaterial haben die vom Hersteller vorgesehene Einsatzzeit erreicht und müssen ersetzt werden.
Die mit den Gemeinden geschlossene Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ sieht vor, dass der Landkreis einen GW-G zur Bearbeitung von Umwelt- und Gefahrstoffeinsätzen beschafft und unterhält.
Ziele / Wirkungen:
Mit der Beschaffung kommt der Landkreis Peine seiner Verpflichtung nach § 3 NBrandSchG nach, im Einzelfall im Rahmen seiner übergemeindlichen Aufgaben Spezialfahrzeuge zu beschaffen.
Ressourceneinsatz:
Mittel in Höhe von 450.000 € stehen zur Verfügung.
Schlussfolgerung:
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