Inhalt

Vorlage - 2019/496  

Betreff: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafter-
versammlung der Berufsbildungs- u. Beschäftigungsgesellsch. LK Peine mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / BBg
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


In die Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH wird mit Wirkung ab 01.08.2019

 

Frau Dr. Friedrich

 

berufen.

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Mit Vorlage 2016/196 wurde Herr Dr. Buhmann als Vertreter in die Gesellschafterversamm­lung der BBg berufen. Herr Dr. Buhmann scheidet nunmehr am 31.07.2019 aus dem aktiven Dienst beim Landkreis Peine aus. Er hat schriftlich sein Mandat für die Gesellschafterversamm­lung mit Wirkung ab 01.08.2019 niedergelegt.

 

Zum 01.08.2019 tritt Frau Dr. Friedrich die Nachfolge von Herrn Dr. Buhmann als Dezernentin für das Dezernat 3 – Soziales, Jugend und Gesundheit – an. Als Folge der Zusammenarbeit der BBg mit dem Fachdienst Arbeit und der Kreisvolkshochschule bietet sich an, die Vertretung in der Gesellschafterversammlung bei der Dezernatsleitung zu belassen. Frau Dr. Friedrich hat am 11.06.2019 telefonisch ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe erklärt.

 

 

Gender Mainstreaming:

 

Die Besetzung der Position in der Gesellschafterversammlung ist aufgrund der engen sachlichen Verbindung seit Jahren mit der Dezernentenstelle verbunden, so dass Ausführungen entbehrlich sind.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Berufung der zukünftig zuständigen Dezernentin als Nachfolgerin wird die kontinuierliche Wahrnehmung der Aufgaben der Gesellschafterversammlung gefördert.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Berufung nicht.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die der Berufung von Frau Dr. Friedrich entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.

 

 

 


   Keine