Inhalt

Vorlage - 2019/487  

Betreff: Frühe Hilfen im Landkreis Peine - bisherige Handlungsschwerpunkte und zukünftige Herausforderungen
Fortführung des vertagten TOP 6 der Sitzung des JHA vom 18.06.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.06.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
03.09.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

 

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen, 2009)

Die Frühen Hilfen sind ein relativ junges Handlungsfeld im Gesamtspektrum von Unterstützungsleistungen für (werdende) Eltern und Kinder. Erstmals gesetzlich verankert wurden sie in Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG)“, dem „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG), das zum 01.01.2012 in Kraft trat. Hier wurden u.a. die grundlegenden Aufgaben der Frühen Hilfen festgeschrieben:

   (Werdenden) Eltern soll durch Information und Beratung die Inanspruchnahme präventiver Leistungen und Hilfen erleichtert werden.

   Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter

   Verbesserung der Zusammenarbeit aller Akteure im Feld der Frühen Hilfen sowohl im Einzelfall als auch fallübergreifend

Diesen Gesetzesauftrag hat der Bund mit Fördergeldern unterfüttert. Vorrangiges Ziel des Bundes ist dabei, dauerhafte und verlässliche Kooperations- und Informationsstrukturen im präventiven Kinderschutz flächendeckend zu installieren.

In einer ersten Phase (2012 2017) förderte der Bund im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen zunächst schwerpunktmäßig den Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen sowie den Einsatz von Fachkräften Frühe Hilfen (Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern). Beide Aufträge konnten im LK Peine umgesetzt werden.

2018 wurde die Förderung über die Einrichtung einer Bundesstiftung für den Fonds Frühe Hilfen verstetigt und eine Schwerpunktverschiebung in der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen vorgenommen. Neue Handlungsschwerpunkte für die Frühen Hilfen sind nunmehr die Qualitätsentwicklung in den Netzwerken Frühe Hilfen und der Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen.

In der Niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds Frühe Hilfen“ werden die Aufträge an die Frühen Hilfen konkretisiert:

    Ausbau der interdisziplinären Zusammenarbeit über die Grenzen der verschiedenen Sozialleistungssysteme hinweg

   Erarbeitung einer verbindlichen Struktur des Netzwerkes sowie von Qualitätsstandards über eine verlässliche intersektorale Zusammenarbeit im Netzwerk, die schriftlich vereinbart werden sollen

   Maßnahmen zur strukturellen Einbindung von Akteuren und Institutionen insbesondere aus dem Gesundheitswesen im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit

Deutlich wird hier, dass

    eine bedarfsgerechte Information, Beratung und Unterstützung von (werdenden) Eltern in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder nicht nur über das Vorhandensein entsprechender Angebote sichergestellt werden kann, sondern

    die Qualität der Zusammenarbeit aller Akteure in diesem Feld (sowohl im Einzelfall als auch fallübergreifend) von weitaus größerer Bedeutung ist,

    präventiver Kinderschutz in den ersten Lebensjahren nicht nur als Aufgabe der Jugendhilfe sondern als Querschnittaufgabe für alle relevanten Politik- und Sozial­gesetzgebungsbereiche (SGB VIII, V, XII und II: Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Eingliederungshilfe und Daseinsfürsorge) verstanden wird,

   den Akteuren aus dem Gesundheitswesen im präventiven Kinderschutz in den ersten Lebensjahren eine besondere Bedeutung beigemessen wird, da diese frühzeitig (Geburtsklinik, Hebammen) und regelmäßig (Kinderärzte) Kontakt zu Säuglingen und Kleinkindern haben und überdies besonderes Vertrauen bei den jungen Eltern genießen.

Zur Umsetzung der o.g. Aufträge ist es erforderlich, entsprechende kommunale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Eine besondere Herausforderung stellt dabei nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen dar. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) fordert die Jugendhilfe zur Einbindung des Gesundheitswesens in die Netzwerke Früher Hilfen auf und verlangt die strukturelle Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens. Im SGB V dagegen gibt es solch eine konkrete gesetzliche Verankerung nicht. In jüngster Zeit sind jedoch verschiedene Initiativen aus dem Gesundheitswesen auf den Weg gebracht worden, die eine (Mit-)Verantwortung des Gesundheitswesens für den präventiven Kinderschutz und die Einsicht in die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit erkennen lassen. So wurde z.B. 2017 mit finanzieller Unterstützung und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt" veröffentlicht.

Eine Schlüsselrolle für den Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen und die Einbindung in das Netzwerk Frühe Hilfen kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zu. So bieten sowohl die gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben als auch verschiedene Initiativen im Landkreis Peine (z.B. das Netzwerk Gesunde Kinder oder die Gesundheitsregion) Anknüpfungspunkte für eine Beteiligung des ÖGD an der Koordination des Netzwerkes Frühe Hilfen für den Bereich des Gesundheitswesens.

Ziele / Wirkungen:

 

Information über den aktuellen Stand der Umsetzung im LK Peine

 

Entwicklung von Strategien zur Umsetzung der neuen Handlungsschwerpunkte

 

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt

 


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