Vorlage - 2019/484
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): |
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Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Im Teilhaushalt/Budget 3 für das Dezernat „Soziales, Jugend, Gesundheit“ ist eine Verbesserung des Budgets von 6.859.857 € zu verzeichnen.
Nachstehend wird über die Entwicklung der Produkte des Teilbudgets 34 – Jugendamt berichtet. Zu den Teilbudgets 30, 32, 33 und 35 erfolgt ein Bericht im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales und zu den Teilbudgets 38 und 39 wird im Ausschuss für Bildung Kultur und Sport berichtet.
Im FD 34 „Jugendamt“ stellt sich das Jahresergebnis wie folgt dar:
Plan 2018Ist 2018
Erträge 9.252.700 € 10.552.851 €
Personalaufwendungen– 6.251.300 €– 5.845.822 €
Sachaufwendungen/Abschreibungen– 2.809.800 €– 2.539.434 €
Transferaufwendungen– 27.272.300 €– 27.268.565 €
Jahresergebnis– 27.080.700 €– 25.100.970 €
Es ergibt sich also eine Budgetverbesserung gegenüber dem Haushaltsplan von knapp 2 Mio. €. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf die Leistungen Unterhaltsvorschuss, KiTa und Tagespflege zurückzuführen, welche teilweise sogar ein größeres Defizit bei der Eingliederungshilfe auffangen.
Die vollständige Übersicht der Produkte findet sich in der Anlage. Nachstehend wird nur auf die wesentlichen Produkte bzw. Entwicklungen eingegangen.
Beim Produkt 3410 „Unterhaltsvorschuss“ hat sich eine Budgetverbesserung um 1,2 Mio. € ergeben.
Die Ursache liegt einerseits darin, dass sich im Planungszeitraum (Juni/Juli 2017) die "große Gesetzesänderung" ereignete, daher wurden die Ansätze und Ziele für 2018 sehr vorsichtig gewählt. Von Anfang 2017 zu Ende 2018 ist im Nachhinein dann auch eine Verdoppelung der Fallzahlen zu verzeichnen. Die Gesetzesänderung wurde vom Team dank einer zusätzlichen überplanmäßigen Stelle ohne große Probleme umgesetzt, so dass vor allem das Produktziel bzgl. der rechtzeitigen Antragsbearbeitung erreicht wurde.
Unabhängig davon wurden im Jahr 2018 überdurchschnittlich viele Unterhaltstitel erwirkt, was unmittelbar die Erträge erhöhte (voraussichtlich führt dies aber in Folgejahren zu höheren Abschreibungen).
Das Produkt 3610 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ schließt mit einer Planverbesserung in Höhe von 1,3 Mio. € ab. Diese schlüsselt sich wie folgt auf:
1.) Übernahme KiTa-Elternbeiträge: + 0,3 Mio. € – bedingt durch die Gebührenfreiheit für Kindergärten
2.) KiTa-Betriebskostenzuschüsse: + 0,4 Mio. € – Die Krippenplätze waren aufgrund der damaligen Entwicklungen auf Sicherheit geplant.
3.) Kindertagespflege: + 0,5 Mio. € – Landeszuwendungen waren nur zum Teil eingeplant, weil die Förderprogramme wegzubrechen drohten.
4.) Die restlichen 0,1 Mio. € sind eigentlich budgetneutral, es handelt sich um in 2018 erhaltene Fördermittel des Bundes für KiTa, welche erst in 2019 weitergeleitet werden.
Das Produkt 3620 „Jugendarbeit“ schließt mit einer leichten Verbesserung ab. Hier wurden weniger Zuschüsse an Jugendverbände ausgezahlt als geplant. Dafür wurden von der Kreisjugendpflege mehr als doppelt so viele Fortbildungen für Multiplikatoren angeboten wie gewohnt.
Im Produkt 3631 „Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ wurde das Budget durch das ESF-Projekt "Jugend stärken im Quartier" etwas überschritten. Hier wurde in 2018 zur Sicherheit eine Rückstellung gebildet, um evtl. spätere Rückzahlungen an das Land zu finanzieren, denn es wurden in den Jahren 2015 bis 2017 höhere Mittel abgerufen als dem Jugendamt nach einer aktuellen Analyse voraussichtlich zustehen.
Im Produkt 3632 „Förderung der Erziehung in der Familie“ wird ein Planüberschuss von 0,2 Mio. € erzielt.
Hier liegen insbesondere die Leistungsaufwendungen im Bereich der gemeinsamen Unterbringung von jungen Müttern/Vätern mit Kind gemäß § 19 SGB VIII um knapp 0,1 Mio. € unter dem Planansatz, was 1 Fall weniger entspricht (dieser Ansatz ist tendenziell schlecht planbar, denn bei den hohen Kosten pro Einzelfall schlägt 1 Fall mehr oder weniger erheblich zu Buche).
Daneben konnten bei den Frühen Hilfen höhere Landeszuwendungen als geplant verbucht werden.
Während beim Produkt 3633 „Hilfen zur Erziehung“ eine leichte Verbesserung gegenüber dem Planansatz zu verzeichnen ist, gibt es im Produkt 3634 „Hilfe für junge Volljährige / Inobhutnahmen / Eingliederungshilfe“ eine Überschreitung des Budgets in Höhe von knapp 1,3 Mio. €.
Dort waren einerseits steigende Entgelte der Leistungserbringer aufgrund komplexerer Hilfebedarfe zu verzeichnen (dies wurde nun im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt). Außerdem gab es eine zeitliche Finanzierungslücke bei Kostenerstattungen für UMA, denn das Land hat seine Abrechnungspraxis zulasten der Kommunen umgestellt, wodurch Zahlungen nun effektiv später erfolgen.
Im Produkt 3675 „Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen“ wird das Budget aufgrund geringerer Personal- und Sachaufwendungen geringfügig unterschritten.
Ziele / Wirkungen:
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Ressourceneinsatz:
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Schlussfolgerung:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | JHA_Produktbericht_FD_34_gesamt_201812 (35 KB) |