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Vorlage - 2019/483  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnl. Zuwendungen; hier: Förderkreis der Astrid-Lindgren-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Spenden
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst Schule, Kultur, Sport
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
26.06.2019 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Annahme der Spende des Förderkreises der Astrid-Lindgren-Schule über 4.708,96 € zur Anschaffung einer neuen Schaukelanlage für die Astrid-Lindgren-Schule wird zugestimmt.

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Die Schaukelanlage auf einem der Schulhöfe der Astrid-Lindgren-Schule musste saniert werden. Die neue Anlage als Sechseckschaukel kostete 7.471,96 €. Die Volksbank BraWo unterstützt die Anschaffung der Schaukelanlage mit einer Zuwendung in Höhe von 4.708,96 €.

Irrtümlicherweise wurde mit Vorlage 2019/429 unter Buchstabe a) dargestellt, dass die Spende von der Volksbank BraWo erfolgt und direkt an den Landkreis Peine vorgenommen wird. Tatsächlich erfolgte die Zahlung jedoch an den Förderkreis der Astrid-Lindgren-Schule, der wiederum die Spende an den Landkreis Peine vorgenommen hat.

Richtigerweise hätte daher der Beschlussvorschlag vorsehen müssen, dass der Annahme der Spende des Förderkreises zugestimmt wird. Aus Rechtssicherheitsgründen ist daher zu dem Beschluss vom 13.03.2019 ein korrigierender Beschluss zu fassen.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit der Spende soll die Wahrnehmung der Aufgaben in der Schule gefördert werden.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Spendeneinnahme dient der teilweisen Deckung der Kosten der Anschaffung einer neuen Schaukelanlage, so dass der Landkreis Peine lediglich den Differenzbetrag von rund 2.700 € zu decken hat.

 

 

Schlussfolgerung:
 

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende des Förderkreises sprechen, sind nicht ersichtlich.

 

 


  Keine