Vorlage - 2019/481
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | NN | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Die Stellungnahme der Verwaltung zum Beteiligungsentwurf des Nahverkehrsplans 2020 wird beschlossen. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind – vorbehaltlich einer Finanzierungsmöglichkeit – gesonderte Beschlüsse erforderlich.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) hat der Aufgabenträger Regionalverband Großraum Braunschweig (RVB) die Pflicht, alle 5 Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei ist eine Beteiligung von Verbandsgliedern, Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbänden vorgesehen (§6 Abs. 4 NNVG). Der NVP gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024.
In Verbindung mit § 8 Abs. 3 des PBefG bildet der NVP den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die zuständige Genehmigungsbehörde (Landesnahverkehrsgesellschaft – LNVG) hat den NVP bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Der Nahverkehrsplan beschreibt die Entwicklung und die Ziele des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dazu zählt die Ausgestaltung des Angebots an Verkehrsleistungen (Bedienungszeiträume, Fahrtenhäufigkeit), die angewendeten Tarife und die bereitzustellende Infrastruktur (Fahrzeuge, barrierefreie Zugangsstellen, Abstellanlagen/Intermodalität). Darüber hinaus enthält der NVP Aussagen über Marketing und Vertrieb, Innovationen sowie Finanzierung und Förderung (vgl. auch Abschnitt Ressourceneinsatz).
Die Stellungnahme des Landkreises Peine wurde vom Referat für Kreisentwicklung und Öffentlichkeit erarbeitet und mit den betroffenen Fachdiensten abgestimmt.
Aus Sicht des Landkreises Peine ergibt sich die nachfolgende Relevanz an Maßnahmen für den ÖPNV im Kreisgebiet:
- Abgestimmtes, durchgehend vertaktetes ÖPNV-Angebot hinsichtlich der Zielvorgaben des NVP, ohne dass dadurch Nachteile für den Schülerverkehr entstehen
- Herstellung von Anschlusssicherung zwischen den Buslinien, Optimierung der Übergänge zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
- Einführung ergänzender flexibler Angebote in der Schwachverkehrzeit (SVZ) mit zentraler Buchung
- Fahrplanmäßige Ausgliederung Schulverkehr relevanter Verbindungen ggf. mit eigener Liniennummer (analog zur Buslinie 531)
- Tarifintegration in die benachbarten Tarifverbünde in Hannover bzw. Hildesheim durch verbundübergreifende Fahrausweise
- Weiterentwicklung des VRB-Tarifs mit Einführung verbundweiter Schüler- oder Sozialtickets
Ziele / Wirkungen:
Aus den verschiedenen Leitbildern ergeben sich die Ableitungen verschiedener Ziele und dafür notwendiger Maßnahmen. Der Nahverkehrsplan hat die allgemeine Verbesserung der öffentlichen Mobilität zum Ziel. Berücksichtigt wird dabei eine umweltgerechte Mobilitätsbewältigung mit umwelt- und klimafreundlichen Angeboten, die zu einer weiteren Entlastung des motorisierten Individualverkehrs beitragen sollen.
Ressourceneinsatz:
Der Landkreis Peine finanziert den ÖPNV derzeit anteilig über die allgemeine Vorschrift (Ausgleichsleistungen bei Anwendung des Verbundtarifes), über die Refinanzierungsverträge mit dem Regionalverband und als Träger des Schülerverkehrs. Die Kosten für den SPNV werden durch Regionalisierungsmittel getragen, an denen der Landkreis keinen Anteil hat.
Bei zusätzlichen Mehrleistungen im Rahmen des ÖPNV-Angebotes bzw. Ausweitung der tarifliche Angebote ist jedoch zu erwarten, dass diese Mehrleistungen nicht kostendeckend erfolgen werden und damit der Zuschussbedarf des Landkreises Peine sowie der anderen Verbandsglieder steigen wird. Höhere Aufwendungen für den ÖPNV würden dazu führen, dass in anderen Bereichen Aufgabenwahrnehmungen und damit Kosten reduziert werden müssten, um weiterhin einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können. Ausweitungen des Angebotes sind daher nur über eine Gegenfinanzierung zu befürworten. Dieses kann z. B. durch Leistungsverlagerungen innerhalb des Systems ÖPNV oder artfremden Reduzierungen von Leistungen des Landkreises erfolgen.
Zur Einführung tariflicher Maßnahmen (z. B. verbundweites Schülerticket, Sozialticket) oder gravierender Angebotsverbesserungen (z. B. flächendeckendes Angebot mit flexibler Bedienung zur SVZ) sind gesonderte Beschlüsse der Selbstverwaltungsgremien des Landkreises erforderlich. Gutachterliche Kostenberechnungen werden dann Bestandteil der Beratung sein.
Schlussfolgerung:
Der Nahverkehrsplan formuliert die Ziele in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. In seiner Stellungnahme begrüßt der Landkreis Peine im Wesentlichen die im Nahverkehrsplan vorgesehenen bzw. zu prüfenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Verbandsgebiet. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch der Finanzierungsanteil der Verbandsglieder dadurch deutlich erhöhen wird. Es ist daher unabdingbar, dass nach der Ermittlung der konkreten Kosten der einzelnen Projekte die Selbstverwaltungsgremien entscheiden, ob und wie die Weiterentwicklung des ÖPNV zu finanzieren ist.
Gender Mainstreaming
Die Aspekte des Gender Mainstreaming werden durch die spezifischen Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr aufgenommen. Durch ein verdichtetes ÖPNV-Angebot wird die Mobilität von Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit verbessert. Darüber hinaus werden Anforderungen an Zugangsstellen und Fahrzeuge definiert.
Prävention/Nachhaltigkeit
Der Aspekt der Prävention/Nachhaltigkeit wird in der Form einer Stärkung des Landkreises Peine als gut vernetzter Raum bezüglich öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt.
Klima-/Umwelt-/Naturschutz
Die Aspekte des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes werden im Nahverkehrsplan durch eine umweltgerechte und eine am Klimaschutz orientierte Mobilitätsalternative einbezogen.
Bildung
Die Belange des Schülerverkehrs finden in der Stellungnahme Berücksichtigung.
- Stellungnahme_LKPeine_NVP2020
- RVB_NVP2020Beteiligungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | RVB_NVP2020Beteiligungsentwurf (19606 KB) | ||||
2 | StellungnahmeLKPeine_NVP2020 (323 KB) |