Vorlage - 2019/478
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 2,452 Mio € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Zum Sachstand des Planfeststellungsverfahrens wird wie folgt berichtet:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 15.08.2018 den im Folgenden aufgeführten Beschluss einstimmig gefasst:
a.) Der Beschluss zur Vorlage 184/2014 vom 03.12.2014 wird bestätigt.
„Im Rahmen des Ausbaus der K 69 zwischen Wense und der Einmündung der Kreisstraße 65 und dem Neubau der Ersebrücke erfolgt die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite. Hierfür wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Für den Ausbau des weiterführenden Streckenabschnitts der Kreisstraße 69 mit Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite, von der Einmündung der Kreisstraße 65 bis zur Bundesstraße 214, wird die Entwurfsplanung des ersten Abschnitts ergänzt. Hierfür werden im Haushalt 2015 50.000 € zusätzlich bereitgestellt.“
b.) Der unter a.) aufgeführte Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Der Ausbau des weiterführenden Streckenabschnitts der Kreisstraße 69 von der Einmündung der Kreisstraße 65 bis zur Bundesstraße 214 erfolgt mit Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite. Für diesen Abschnitt wird zusammen mit dem unter a) aufgeführten Abschnitt ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die geplante Maßnahme und ihre Wirkungen, auch hinsichtlich der Lage des Radweges, wurden im Rahmen der o.a. Vorlage umfangreich und detailliert dargestellt.
Durch den federführenden Fachdienst Straßen konnten die Entwurfs- und Planfeststellungsunterlagen inzwischen abschließend bearbeitet werden. Dafür war es im Wesentlichen noch erforderlich die finale Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen und abschließend durch den Landschaftsplaner in die Unterlagen einzuarbeiten.
Änderungen der Entwurfsunterlagen haben sich nicht ergeben.
Das Planfeststellungsverfahren wird gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) im Juni eingeleitet.
Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen ist neben den technischen Planunterlagen auch der Landschaftspflegerische Begleitplan. Dieser baut u.a. auf dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag „Faunistische Bestandsaufnahme und Biotopkartierung“ auf. Auch diese Unterlage ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen, welche im Juni öffentlich ausgelegt werden.
Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens werden die Behörden, Träger öffentlicher Belange, etc., deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zur Stellungnahme aufgefordert. Diese haben ihre Stellungnahme innerhalb einer entsprechenden Frist abzugeben, die drei Monate nicht überschreiten darf.
Außerdem wird veranlasst, dass der Plan in den betroffenen Gemeinden Edemissen und Wendeburg für die Dauer eines Monats zur Einsicht ausgelegt wird.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben.
In dem danach durchzuführenden Erörterungstermin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan erörtert. Über die Erörterung wird eine Niederschrift gefertigt, die allen beim Erörterungstermin anwesenden Verfahrensbeteiligten zugesandt wird.
Werden keine Planänderungen erforderlich, kann danach der Planfeststellungsbeschluss erfolgen.
Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens lässt sich u.a. aufgrund der Komplexität und des Umfangs nicht im Vorfeld bestimmen.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Maßnahme werden unter größtmöglicher und wohl abgewogener Minderung von Eingriffen in den Naturhaushalt zukünftig Verkehrsbeschränkungen vermieden, die Verkehrsverhältnisse nachhaltig verbessert und insbesondere die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Herstellung eines separat geführten Radweges erhöht.
Ressourceneinsatz:
Die erforderlichen Mittel für die Baukosten in Höhe von rd. 2,5 Mio € werden im Haushalt 2019 in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2020 eingeplant.
Schlussfolgerung:
Mit dem Ausbau der K 69 und der Herstellung eines separat geführten Radweges wird eine weitere Maßnahme des 5. Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen umgesetzt. Der Radweg schließt eine wichtige Lücke im Radwegnetz des Landkreises Peine, sodass es Radfahrerinnen und Radfahrern künftig möglich sein wird, durchgängig auf eigenem Weg von Peine bis nach Neubrück sicher zu gelangen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 14.05.2019 (386 KB) |