Vorlage - 2019/470
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der geänderten Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ wird zugestimmt
Inhaltsbeschreibung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 (Vorlage Nr. 2018/254) der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ zugestimmt.
Vor Unterzeichnung wurde die Vereinbarung dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) vorgelegt.
Das MI hat angemerkt, dass die vorgesehene Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten (§ 7) nicht mehr wahrgenommen wird und insofern aus der Zweckvereinbarung zu entfernen ist. Anderslautende Mustervereinbarungen in Kommentierungen zum Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) würden bei nächster Gelegenheit geändert. Zudem sind Regelungen über die Folgen einer Kündigung in die Zweckvereinbarung aufzunehmen.
Beide Anmerkungen wurden im neu gefassten § 7 berücksichtigt. Die aktualisierte Gesamtfassung der Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Ziele / Wirkungen:
Mit Abschluss der Zweckvereinbarung reduziert sich der Gesamtaufwand je Gemeinde/ Stadt, die Vertragspartner bilden eine Solidargemeinschaft.
Ressourceneinsatz:
Die Ressourcenbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen bei den jeweiligen Vertragspartnern.
Schlussfolgerung:
Wesentliche Folge ist, dass sich die Vertragspartner nicht ganzheitlich auf ein Ereignis größten Ausmaßes, aber geringster Eintrittswahrscheinlichkeit vorbereiten müssen. Insofern stellt die Zweckvereinbarung die Grundlage für eine effektive Aufgabenwahrnehmung dar
- Zweckvereinbarung Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zweckvereinbarung_Umwelt- und Gefahrstoff (205 KB) |