Vorlage - 2019/443
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Folgende Mitglieder und Vertreter werden für den Psychiatriebeirat benannt:
Mitglieder:Vertreter:
- (SPD) Eva Schlaugat- Ulrich Seffer
- (CDU) Carsten Rauls - Rebecca Mittal
- (B90/DieGrünen) Doris Meyermann- Rosemarie Waldeck
- (AfD) Andreas Tute- Bernd Jakubowski
Inhaltsbeschreibung:
Die Landkreise und kreisfreien Städte bilden gemäß § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) Sozialpsychiatrische Verbünde. Dem Sozialpsychiatrischen Verbund im Landkreis Peine gehören Vertreter und Vertreterinnen von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen Versorgung an, um für die Zusammenarbeit der Anbieter und für die Abstimmung der Hilfen sowie für die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung zu sorgen. Seine Organe sind die Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung.
Der kommunale Psychiatriebeirat ist ein Teil des Sozialpsychiatrischen Verbundes und Bindeglied zur Kommunalpolitik. Im Kommunalen Psychiatriebeirat werden die für die Gestaltung der sozialpsychiatrischen Versorgung für den Landkreis Peine notwendigen Entscheidungen empfohlen. Dem kommunalen Psychiatriebeirat gehören neben der Leiterin/dem Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen sowie drei aus den Reihen der Mitgliederversammlung bestimmten Vertreterinnen/Vertreter und bis zu drei Personen aus der Kreisverwaltung und Kreispolitik an. Jedes Mitglied bestimmt außerdem eine Vertreterin/ einen Vertreter.
Im Zusammenhang mit der neuen Wahlperiode wird der Kreistag gebeten, bis zu 3 Mitglieder für den Psychiatriebeirat und jeweils eine Vertretung zu benennen.
Gemäß der Geschäftsordnung des Sozialpsychiatrischen Verbundes soll der Kommunale Psychiatriebeirat mindestens halbjährlich unter der Leitung der zuständigen Vorsitzenden/des Vorsitzenden oder seiner Vertreterin/seines Vertreters
einberufen werden. Er wählt sich jeweils für die Dauer von 2 Jahren eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden. Diesem zeitlichen Rhythmus ist die Wahlperiode für die Neubesetzung der Beiratsmitglieder angepasst. Die Wahlperiode des neuen Kommunalen Psychiatriebeirats beginnt am 01.10.2019
Aktuell gehören dem Kommunalen Psychiatriebeirat folgende Vertreterinnen und Vertreter aus der Kreispolitik an:
Frau Doris Meyermann
Frau Eva Schlaugat
Herr Björn Busse
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
Geschäftsordnung Sozialpsychiatrischer Verbund
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Geschäftsordnung Sozialpsychiatrischer Verbund 20100525 (33 KB) |