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Vorlage - 2019/441  

Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Beteiligungen
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Abfallwirtschaft
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
13.03.2019 
13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2019/441 - Antrag vom 07.03.2019  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


TISCHVORLAGE

 

Die Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH wird angewiesen, als Nachfolger von Herrn Arnim Plett Herrn Georg Raabe in den Aufsichtsrat der BBg zu berufen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Herr Arnim Plett hat mit Schreiben vom 26.02.2019 sein Mandat im Aufsichtsrat der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH niedergelegt. Er hat die Kreistagsfraktion der CDU im Aufsichtsrat vertreten.

 

Seitens der CDU-Kreistagsfraktion wurde Herr KTA Georg Raabe als Nachfolger benannt.

 

 

Gender Mainstreaming:

 

Die CDU-Kreistagsfraktion stellt im Aufsichtsrat 2 Mitglieder. Neben Herrn Plett gehört Frau Rebecca Mittal dem Gremium an. Durch Berufung von Herrn Georg Raabe ist die Fraktion der CDU weiterhin paritätisch mit einer Frau und einem Mann im Aufsichtsrat vertreten.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mitglieder des Aufsichtsrates sind vorrangig dem Wohl der GmbH verpflichtet.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Berufung nicht.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die der Berufung des Herrn Georg Raabe in den Aufsichtsrat entgegen stehen, sind nicht ersichtlich.


 

 


Schreiben vom 07.03.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2019/441 - Antrag vom 07.03.2019 (312 KB)