Vorlage - 2019/438
|
|
Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Inhaltsbeschreibung:
Im Folgenden sollen die aktuellen Zahlen (Stand 31.12.2018) der Ausländer/-innen und Asylbewerber/-innen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine sowie deren Entwick-lung seit dem Jahr 2012 dargestellt werden.
Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine (inkl. Asylbewerber/-innen) jeweils Stand Dezember des Jahres:
2012 - 6508 Personen
2013 - 6874 Personen
2014 - 7401 Personen
2015 - 9059 Personen
2016 - 9923 Personen
2017 - 10405 Personen
2018 - 11029 Personen
Die Gesamtzahl der Ausländer/-innen im Landkreis Peine steigt mithin stetig.
Aktuelle Hauptherkunftsländer sind die Türkei (2310 Personen), Polen (1423 Personen), Sy-rien (1457 Personen), Irak (571 Personen), Rumänien (466 Personen), Bulgarien (407 Per-sonen), Italien (328 Personen), Kosovo (270 Personen), Serbien (250 Personen) und Afgha-nistan (233 Personen).
Asylbewerber/-innenzahlen jeweils Stand Ende Dezember des jeweiligen Jahres:
2012: 98 Personen
2013: 173 Personen
2014: 215 Personen
2015: 1056 Personen
2016: 795 Personen
2017: 400 Personen
2018: 471 Personen
Die vorstehenden Zahlen zeigen auf, dass sich zum letzten Auswertungstermin (31.12.2018) 471 Asylbewerber/-innen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Peine aufgehalten haben. Im Vergleich zu den Jahren der sog. Flüchtlingskrise 2015/2016 wird deutlich, dass die Zahlen gesunken sind. Es zeigt sich jedoch auch, dass sich gerade im Vergleich zu den Jahren 2012/2013 eine immer noch verhältnismäßig hohe Anzahl an Asylbewerber/-innen im Landkreis Peine aufhält. Es werden auch weiterhin regelmäßig Personen von der Landes-aufnahmebehörde Niedersachsen auf den Landkreis Peine verteilt/zugewiesen. Viele der aktuell aufhältigen Asylbewerber/-innen befinden sich jedoch nach abgelehntem Asylantrag im Klageverfahren und werden demnach weiterhin zu diesem Personenkreis gezählt.
Asylbewerber/-innen sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und bei denen das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist. Es wird unterschieden zwischen Asylerstantragstellern/-innen und Asylfolgeantragstellern/-innen. Die Erstantragsteller/-innen halten sich während des Asylverfahrens rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Als Legitimations-dokument erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG). Ihnen ist demnach der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
Die meisten der hier ansässigen Asylbewerber/-innen stammen aktuell aus den Ländern Sy-rien, Irak, Afghanistan, Iran und Türkei.
Es halten sich insgesamt derzeit 261 ausreisepflichtige Personen mit Duldung oder Grenz-übertrittsbescheinigung im Landkreis Peine auf.
Ausreisepflichtige Personen (laut AZR-Statistik – Zahlen können ggf. höher sein):
2012: 208 Personen
2013: 243 Personen
2014: 276 Personen
2015: 362 Personen
2016: 337 Personen
2017: 267 Personen
2018: 261 Personen
Die Hauptherkunftsländer der aktuell ausreisepflichtigen Personen sind: Albanien, Serbien, Montenegro, ungeklärt, Libanon, Kosovo.
Die Aufenthaltsbeendigung gestaltet sich bei dem Großteil der ausreisepflichtigen Personen schwierig. Wesentliche Vollzugshindernisse sind ungeklärte Identitäten und nicht vorliegende Identitätsdokumente, problematische Passersatzpapier-Beschaffung, Reiseunfähigkeit, sowie ein unbekannter Aufenthaltsort der Betroffenen.
Nachstehend die Zahl der in den letzten Jahren durch die Ausländerbehörde des Landkreises Peine eingeleiteten Abschiebungen:
2014: 68 eingeleitete Abschiebungen
2015: 57 eingeleitete Abschiebungen
2016: 124 eingeleitete Abschiebungen
2017: 103 eingeleitete Abschiebungen
2018: 135 eingeleitete Abschiebungen
Von den eingeleiteten Abschiebungen konnte in den Vorjahren tatsächlich nur ein Bruchteil durchgeführt werden. In der Regel können die Betroffenen trotz Nichtankündigung des Ab-schiebungstermins bei Durchführung der Abschiebung nicht angetroffen werden. Andere Abbruchgründe sind im Wesentlichen passiver und aktiver Widerstand der Betroffenen sowie Reiseunfähigkeit.
Die Zahlen zeigen, dass trotz grundsätzlich rückläufiger Asylbewerber/-innenzahlen die Ar-beitsbelastung und sonstige Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Aus-länderbehörde des Landkreise Peine hoch bleibt.
----