Vorlage - 2019/437
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | ja | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Herr Dr. Buhmann wurde vom Kreistag zum 1.8.2011 zum Beamten auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Das Niedersächsische Beamtengesetz (NBG) sieht im § 35 vor, dass Beamte mit Ablauf des Monats in den Ruhestand treten, in dem sie die Altersgrenze erreichen.
Herr Dr. Buhmann ist im November 1953 geboren; die Altersgrenze nach dieser Vorschrift erreicht er mit Ablauf des 30.6.2019.
Gemäß § 36 NBG ist der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten jedoch um bis zu einem Jahr hinauszuschieben, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Herr Dr. Buhmann hat beantragt, seinen Ruhestand um einen Monat hinauszuschieben, damit er seine Wahlzeit taggenau beenden kann.
Dienstliche Interessen stehen dem nicht entgegen. Seine Nachfolgerin tritt die Stelle planmäßig erst am 1.8.2019 an. Mehrkosten entstehen also durch das Hinausschieben nicht.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Dienstliche Interessen stehen einer Verlängerung seiner aktiven Dienstzeit um einen Monat nicht entgegen.
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