Vorlage - 2019/434
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Dem konsolidierten Gesamtabschluss zum 31.12.2016 wird zugestimmt.
Auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2012 bis 2015 wird auf Grund untergeordneter
Bedeutung verzichtet.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben Kommunen Jahresabschlüsse für den eigenen Aufgabenbereich sowie konsolidierte Gesamtabschlüsse zusammengefasst für den eigenen und ausgegliederten Aufgabenbereich (also einschl. Eigenbetriebe und Beteiligungen) zu erstellen. Die Pflicht zur Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses besteht erstmalig für den Stichtag zum 31.12.2012.
Der Kreistag hat am 19.10.2016 einstimmig beschlossen (Vorlage 2016/127), dass auf die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses mit Hinweis auf die Vorlage eines jährlichen Beteiligungs- und Lageberichts verzichtet wird, da die betroffenen Beteiligungen des Landkreises Peine für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur von untergeordneter Bedeutung im Sinne von § 128 Abs. 4 S. 3 NKomVG sind.
Am 31.10.2016 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt eine Änderung des NKomVG veröffentlicht worden, wonach auf die Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses nur verzichtet werden kann, wenn die Abschlüsse der Aufgabenträger für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommunen in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind. In der Gesetzesbegründung wurden Wertgrenzen festgelegt, die somit ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung zu berücksichtigen sind.
Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung hätte gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG (alte Fassung) bereits der Gesamtabschluss für 2015 erstellt und beschlossen sein müssen (bis 30.09.2016). Die Änderung kann sich daher nur auf künftige Gesamtabschlüsse beziehen. Auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse für 2012 bis 2015 wird daher weiterhin verzichtet, zumal durch die Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2016 aktuellere Daten zum Konzernergebnis vorhanden sind.
Der Gesamtabschluss soll nach der Gesetzesänderung innerhalb von neun Monaten aufgestellt werden, der Beschluss des Kreistages soll bis zum 31.12. des Jahres erfolgen, das auf das Haushaltsjahr folgt (§ 129 Abs. 1 NKomVG). Aufgrund des zunächst gefassten Beschlusses, keinen Gesamtabschluss zu erstellen, hat sich die Erstellung des ersten konsolidierten Gesamtabschlusses verzögert. Trotzdem gehört der Landkreis Peine zu einem der ersten Landkreise, die für das Jahr 2016 einen konsolidierten Gesamtabschluss fertig gestellt haben. Für die Zukunft werden die Abschlüsse zeitnaher erstellt.
Zur Erstellung des Gesamtabschlusses wurde zunächst eine Konsolidierungsrichtlinie (Vorlage 2019/433) entwickelt. Diese dient als Grundlage für den konsolidierten Gesamtabschluss.
Als Schlussfolgerung des Gesamtabschlusses wird festgehalten, dass sich keine nennenswerten Erkenntnisse aus dem Konzernergebnis gewinnen lassen, die vom Ergebnis der Kernverwaltung in der Art abweichen, dass sie in besonderem Maße einen anderen Schluss über die finanzielle Lage und Finanzstruktur des Landkreises Peine zulassen.
Der konsolidierte Gesamtabschluss für 2016 wurde schließlich am 15.10.2018 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte in der Zeit vom 04. bis 22.01.2019 den Gesamtabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt bemerkt unter „2.2 Konsolidierungskreis“, dass die Hannoversche Informationstechnologien AöR sowie die Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH nicht in der Übersicht über die Aufgabenträger berücksichtigt sind. Dies wird für den Gesamtabschluss 2017 korrigiert. Ebenfalls ist eine aktualisierte Übersicht als Anlage beigefügt. Der konsolidierte Gesamtabschluss wurde entsprechend der Konsolidierungsrichtlinie erstellt.
Der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 wird wie folgt festgestellt:
- Gesamtbilanzsumme in Höhe von 258.738.526,80 EUR
- Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 3.234.727,09
- Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2016 in Höhe von 3.315.609,61 EUR
Gem. § 129 NKomVG ist der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts zusammen mit einer Stellungnahme des Landrats dem Kreistag vorzulegen, damit dieser den erforderlichen Beschluss über die Gesamtabschlüsse fassen kann.
Ziele / Wirkungen:
Mit der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses wird das Ziel verfolgt, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Peine zu verbessern.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht in Anspruch genommen.
Schlussfolgerung:
Mit dem konsolidierten Gesamtabschluss erfolgt eine Umsetzung der geltenden Rechtsnormen.
• Konsolidierter Gesamtabschluss 2016 des Landkreises Peine
- Bericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 des Konzerns Landkreis Peine
- Stellungnahme von Landrat Einhaus
- Abbildung Konsolidierungskreis
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 zur Vorlage 2019/434 - Konsolidierter Gesamtabschluss 2016 (2246 KB) | ||||
2 | Anlage 2 zur Vorlage 2019/434 - Prüfbericht RPA (12846 KB) | ||||
3 | Anlage 3 zur Vorlage 2019/434 - Stellungnahme_signed (201 KB) | ||||
4 | Anlage 4 zur Vorlage 2019/434 - Konsolidierungskreis (244 KB) |