Vorlage - 2019/429
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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a) Der Annahme der Spende der Volksbank BraWo über 4.708,96 € zur Anschaffung einer
neuen Schaukelanlage für die Astrid-Lindgren-Schule wird zugestimmt.
b) Der Annahme der Sachspenden des Fördervereins des Julius-Spiegelberg-Gymnasiums
Vechelde im Wert von 15.000 € und 1.300 € wird zugestimmt.
c) Der Annahme von 2 Geldspenden über 314,00 € und 560,00 € sowie einer Sachspende
über 11.049,15 € seitens des Vereins der Freunde des Gymnasiums am Silberkamp e.V.
wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
a) Die Schaukelanlage auf einem der Schulhöfe der Astrid-Lindgren-Schule muss saniert werden. Eine neue Anlage als Sechseckschaukel kostet voraussichtlich 7.471,96 €. Die Volksbank BraWo wird nach Angaben der Astrid-Lindgren-Schule vom 23.01.2019 die Anschaffung der Schaukelanlage mit einer Zuwendung in Höhe von 4.708,96 € unterstützen.
b) Der Förderverein des Julius-Spiegelberg-Gymnasiums Vechelde hat am 07.02.2019 für die Ausstattung von Allgemeinen Unterrichtsräumen 12 Smart-TV-Geräte im Wert von 15.000 € und 4 Rollwagen im Wert von 1.300 € als Sachspende übergeben.
c) Der Verein der Freunde des Gymnasiums am Silberkamp e.V. wird einen Zuschuss zum Projekt X-LAP-Fahrt in Höhe von 314,00 € leisten.
Für die Fahrtkosten zur niedersachsenweiten Preisverleihung Filmklappe in Aurich erfolgt eine Geldspende in Höhe von 560,00 €.
Zur medial-methodischen Gestaltung des Unterrichts erfolgt eine Sachspende in Form einer Tafelanlage für interaktive Projektoren im Wert von 11.049,15 €
Ziele / Wirkungen:
Mit den Spenden soll die Wahrnehmung der Aufgaben in den Schulen gefördert werden.
Ressourceneinsatz:
Die Spendeneinnahmen bzw. die Sachspenden dienen der Deckung von Aufwendungen in den jeweiligen Bereichen, so dass zumindest eine teilweise Kostendeckung erfolgt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die gegen eine Annahme der Spenden sprechen, sind nicht ersichtlich.
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