Vorlage - 2019/418
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Die CDU – Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 01. November 2018 Anträge zur Behandlung in den Gremien gestellt. Es wird insoweit auf die Vorlage 379/2018 verwiesen.
Zur Klärung der Fragen wurde die NLSchB, Reg. – Abt. Braunschweig, angeschrieben und in der Folge ein Gesprächstermin mit der NLSchB für den 15. Januar 2019 vereinbart. Da die Stadt Peine als Schulträger der VGHS Burgschule ebenfalls betroffen ist, nahmen an dem auch Vertreter der Stadt Peine teil.
Das Ergebnis des Gespräches und damit des Prüfauftrages wird zu den einzelnen Fragen wie folgt zusammengefasst:
Zu Frage 1:
Der Landkreis lässt über die Landesschulbehörde prüfen, ob die bestehende Grund- und Hauptschule Burgschule in einer doppelten Schulträgerschaft in eine Grund- und Oberschule umgewandelt werden kann. Diese Prüfung sollte in gemeinsamer Absprache mit der Stadt Peine als dem z.Zt. zuständigen Schulträger geschehen.
Eine doppelte Schulträgerschaft ist, egal bei welcher Schulform, aufgrund der aktuellen Regelungen des NSchG rechtlich ausgeschlossen. Allenfalls könne über die Gründung eines Zweckverbandes im Sinne des § 104 NSchG nachgedacht werden.
Zu Frage 2:
Des Weiteren bittet die CDU-Kreistagsfraktion um Prüfung, ob die Umwandlung der Haupt- und Realschule Bodenstedt-Wilhelmschule in eine Hauptschule Bodenstedt-Wilhelmschule möglich ist und dann folgend die Realschule auslaufen zu lassen. (Die Realschule ist durchweg 1-zügig und hat weiter sinkende Schülerzahlen).
Es war zunächst zu klären, ob es sich bei der BoWi rechtlich um eine Hauptschule und eine Realschule oder eine kombinierte Haupt- und Realschule (HRS) handelt, da die Verfahren bei einer „Umwandlung“ unterschiedlich wären. Hierzu teilte die NLSchB nach einer kurzen inhaltlichen Recherche mit, dass es sich bei der BoWi um eine HRS handele. Sofern auf den Realschulzweig künftig verzichtet werden sollte, wäre dies schulrechtlich möglich. Formal würde es sich dabei um eine Einschränkung nach § 106 Abs. 1 NSchG handeln.
Frage 3:
Die Verwaltung möge prüfen ob die Möglichkeit besteht, die Schülerstatistik monatlich bzw. vierteljährlich zu aktualisieren, da die Zahlen am Schuljahresanfang nicht die Veränderungen der Schülerströme und die Schülerbewegungen zwischen den weiterführenden Schulangeboten in Stadt und Landkreis im Laufe eines Jahres wiedergeben.
Bezüglich der monatlichen bzw. vierteljährlichen Aktualisierung der Schülerstatistik durch den LK Peine konnte seitens der NLSchB keine Antwort geben werden, diese erklärte auf Nachfrage jedoch, dass eine monatliche oder vierteljährliche Erfassung der Schülerdaten auf die Zuweisung von Lehrkraftsunden durch die NLSchB keine Auswirkungen haben würde. Eine tel. Nachfrage bei dem für „Personalbewirtschaftung Schulen“ zuständigen schulfachlichen Dezernenten bestätigte diese Aussage. Eine Anpassung würde allenfalls jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres vorgenommen werden. Die zusätzliche Aktualisierung würde sowohl in den Schulen, als auch für die Aufbereitung der Daten im Fachdienst Schule, Kultur und Sport einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen. Ein Nutzen, der diesen Aufwand rechtfertigen würde, kann nicht erkannt werden.
Ziele / Wirkungen:
Erfüllung des Prüfauftrages gem. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 01.11.2018.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
Der von der CDU- Kreistagsfraktion gestellte Prüfauftrag wurde abgearbeitet.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 01.11.2018 (548 KB) |