Vorlage - 2018/277-01
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Antrag der AfD-Kreistagsfraktion wird nicht weiter verfolgt, da sich in der Zwischenzeit die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land auf eine Regelung verständigt haben, die der Forderung nach Erstattung von 66 Prozent der Personalkosten nahe kommt.
Inhaltsbeschreibung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.06.2018 ist der Antrag der AfD zur Erhöhung des Personalkostenzuschusses des Landes hinsichtlich der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten abgelehnt worden.
In der KA-Sitzung vom 13.06.2018 ist der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt angepasst und empfohlen worden: Der von den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land abgeschlossene Kompromiss kann nur ein erster Schritt sein zur besseren Finanzierung der Kinderbetreuung. Es wird daher erwartet, dass das Land langfristig die Personalkosten im Kindertagesstättenbereich auf 66 Prozent aufstockt.
In der Sitzung des Kreistages vom 13.06.2018 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. In der Zwischenzeit sind die Vereinbarungen zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden und dem Land weiter gediehen.
Beschlossen wurde bisher die Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben von 20% auf 55%, aufsteigend auf 58% im Kindergartenjahr 2021/22. Ferner eine Härtefallklausel sowie die Durchleitung der Bundesmittel von 327 Millionen auf die kommunale Ebene. Die entsprechende Richtlinie fehlt zwar nach wie vor, aber die Gespräche zwischen dem Land und den drei kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich des Ausgleichs der Einnahmeausfälle aus der Einführung der beitragsfreien Kindergärten wurden konsensual abgeschlossen. Insbesondere die Weiterleitung der Bundesmittel wurde präzisiert, d.h. die weitergeleiteten Bundesmittel kompensieren die Einnahmeausfälle und sind darüber hinaus für investive Maßnahmen, für Qualitätsverbesserungen und die Verbesserung der Betreuung einzusetzen.
Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land und den Spitzenverbänden wird dem Prinzip der Konnexität Rechnung getragen und die Aufsummierung der Zuschüsse verbessert nicht nur die Betreuung, sondern trägt, entsprechend den kommunalen Forderungen, mittelbar auch zur Erhöhung des Finanzhilfesatzes für Personalausgaben bei. Denn es besteht kein kommunaler Anspruch, dass das Land Einnahmeausfälle allein über einen erhöhten Personalkostenanteil ausgleicht.
Ziele / Wirkungen:
Die bessere Finanzierung der Kinderbetreuung und der Ausgleich der Einnahmeausfälle aus der Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten wird mit den vorgesehenen Landes- und Bundesmittel erreicht.
Ressourceneinsatz:
Bundes- und Landesmittel.
Schlussfolgerung:
Durch den Konsens der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land hat sich der AfD-Antrag erledigt.
Antrag der AfD-Kreistagsfraktion
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag 02_18 der AfD-Kreistagsfraktion - Kindergartenbetreuung (486 KB) |
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