Vorlage - 2019/415
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 2.049.500 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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1. Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 einschließlich der Änderung des Stellenplanes
wird zugestimmt.
2. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 wird beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Finanzielle Veränderungen
In seiner Sitzung am 19.12.2018 hat der Kreistag des Landkreises Peine auf Basis der Vorlage 2018/395 entschieden, dass dem Klinikum Peine gGmbH im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 117 NKomVG ein Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität über 2 Mio. Euro gewährt werden soll, damit die Krankenhausversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Peine sichergestellt werden kann. Der Abschluss eines Darlehensvertrages und Auszahlung des bewilligten Betrages ist am 27.12.2018 erfolgt. Zur Sicherung des Darlehens erfolgten Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen von Anlagegütern. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt spätestens zum 30.12.2020, so dass in der Haushaltsplanung für 2020 eine Rückzahlung des gewährten Darlehens aufzunehmen ist. In den Jahren 2019 und 2020 werden Zinszahlungen fällig, die für 2019 mit insgesamt 50.500 € und für 2020 insgesamt mit 50.000 € als Zinsertrag im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden.
Für das Klinikum Peine gGmbH wird derzeit ein Sanierungsgutachten erstellt. Die Erstellung wird jedoch einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen. Anschließend können für die Sanierung in der Regel wieder Bankdarlehen in Anspruch genommen werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass vor Fertigstellung des Gutachtens ein weiterer finanzieller Unterstützungsbedarf vorhanden ist. Da die Möglichkeit der weiteren Darlehensnotwendigkeit bekannt ist, scheidet grundsätzlich eine erneute Gewährung eines Darlehens im Rahmen der Regelungen des § 117 NKomVG aus.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Haushaltsplan des Landkreises Peine Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 277 Mio. € ausweist, stellt der eingeplante Betrag von 2 Mio. € lediglich einen Anteil von rund 0,72 % dar und kann daher als unerheblich eingestuft werden, so dass eine Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung nach § 115 NKomVG nicht gegeben ist.
Unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der Angelegenheit und der möglichen weiteren Entwicklung der Sachlage ist der Erlass einer Nachtragssatzung empfehlenswert. Es ist daher im Rahmen eines Nachtragshaushaltes vorsorglich ein weiteres Darlehen in Höhe von 2 Mio. Euro einzuplanen.
Zwecks Klärung der Frage, welche speziellen Handlungsalternativen für die Klinikum Peine gGmbH vorhanden sind, ist die Erstellung eines Gutachtens vorgesehen. Es sind daher 100.000 Euro als Maximalbetrag in Aufwand/Auszahlung im Nachtragshaushalt eingeplant.
Stellenplanänderung
Im Stellenplan für das Jahr 2019 sind bisher für den Immobilienwirtschaftsbetrieb zwei Ingenieur/innen-Stellen nach Entgeltgruppe 11 als wegfallend im Jahr 2020 ausgewiesen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass beide Stellen aufgrund des Auftragsvolumens des Immobilienwirtschaftsbetriebes über das Jahr 2019 hinaus erforderlich sind.
Für den Immobilienwirtschaftsbetrieb stehen als Folge der im Haushalt 2019 und der in der Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen zusätzliche bzw. besondere Aufgaben bevor, sodass die zwei mit kw-Vermerk versehenen Stellen unverzichtbar im laufenden Betrieb sind. Bekanntermaßen ist die Gewinnung von Dipl.-Ingenieur/innen in den letzten Jahren konjunkturbedingt zunehmend schwieriger geworden. Mit kurzen Befristungen ist eine Personalgewinnung in diesem Berufsfeld aussichtslos. Aus diesem Grund kann der Stellenplan für das Jahr 2020 nicht abgewartet werden.
Ziele / Wirkungen:
Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt. Darüber hinaus soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Peine gesichert werden.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.
Schlussfolgerung:
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan sind wie vorgelegt zu beschließen.
Nachtragshaushalt 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtragshaushalt 2019 (1375 KB) |