Inhalt

Vorlage - 2019/406  

Betreff: Kreisfeuerwehr: Personalien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Radigk, Thorsten
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
20.02.2019 
12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

4.800,00 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


 

1.)    Herr Hans-Peter Bolm wird mit Ablauf des 31.03.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West und als stellvertretender Kreisbrandmeister entlassen.

 

2.)    Herr Andreas Runge wird mit Wirkung zum 01.04.2019 für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West und zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Abschnittsleiterinnen oder Abschnittsleiter der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeindebrandmeisterinnen, Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.

Gemäß § 21 Abs.1 NBrandSchG hat die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Im Landkreis Peine nehmen aktuell beide Abschnittsleiter jeweils die Funktion  des stellvertretenden Kreisbrandmeisters wahr.

zu 1.:

Herr Bolm hat mit Schreiben vom 25.04.2018 um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und damit verbunden aus der Funktion des Abschnittsleiters West und des stellvertretenden Kreisbrandmeisters zum 31.03.2019 gebeten. 

Herr Bolm hat die Funktionen seit dem 04.07.2008 wahrgenommen. Zuvor war er auf Kreisebene von 1981 bis 1994 in der Technischen Einsatzleitung sowie von 1995 bis 2005 als Zugführer des ABC-Zuges ehrenamtlich tätig. 

zu 2.:

Die Gemeindebrandmeister sowie die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnittes West haben in ihrer Dienstversammlung am 07.11.2018 einstimmig vorgeschlagen, den Ersten Hauptbrandmeister Andreas Runge zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West und zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.

Voraussetzung für die Übertragung der Funktion Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter ist gemäß Anlage 2 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVO) neben einer erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Verbandsführer“ und einer mindestens 10-jährigen Gesamtdienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr eine mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Führungsfunktion als Orts-/Gemeindebrandmeister/in bzw. in stellvertretender Funktion.

Herr Runge erfüllt diese Voraussetzungen.

Im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens hat der Regierungsbrandmeister keine Bedenken gegen die Ernennung geäußert.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit der Ernennung von Herrn Runge kommt der Landkreis Peine seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 2 NBrandSchG nach, für die Brandschutzabschnitte eine Abschnittsleiterin oder einen Abschnittsleiter zu berufen.

 

Ressourceneinsatz:

 

Mittel zur Leistung der Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 400,-- € sind im Budget des Fachdienstes Ordnungswesen vorhanden.

 

Schlussfolgerung:
entfällt

 

 


entfällt