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Vorlage - 2019/400  

Betreff: Neuausschreibung von Reinigungsdienstleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:27
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Vorberatung
26.02.2019 
8. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

3.200.000

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsdienst-leistungen für die folgenden Objekte durchzuführen

 

Glasreinigung für alle vom IWB betreuten Objekte

 

Unterhalts- und Grundreinigung des Schulzentrums Hohenhameln

 

Unterhalts- und Grundreinigung des Schulzentrums Ilsede

 

Unterhaltsreinigung des Neubaus Kreishaus II

 

Der geschätzte Gesamtauftragswert bei einer Laufzeit von 48 Monaten (Berechnungsgröße bei Laufzeiten von vier Jahren und mehr) beträgt 2.160.000 € netto.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die bestehenden Verträge zur Glasreinigung aller Objekte und Unterhalts-/Grundreinigung der SZ Hohenhameln und Ilsede laufen zum 31.07.2019 aus und können nicht mehr verlängert werden. Der Neubau Kreishaus II wird voraussichtlich im September 2019 bezugsfertig. Dafür ist erstmals ab 01.09.2019 bzw. Bezugsfertigkeit ein Reinigungsvertrag abzuschließen.

 

 

In Absprache mit der Vergabestelle soll es keine vier Einzelausschreibungen geben, sondern nur eine Ausschreibung, aber mit 4 Losen (entsprechend der Aufteilung im vorstehenden Beschlussvorschlag).

Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt wieder mit Unterstützung eines externen Beraters.

 

Die Vertragslaufzeiten der ersten drei Lose wird jeweils 3 Jahre betragen, mit einer Verlängerungsoption von 2x 1 Jahr (Höchstdauer = 5 Jahre). Die Laufzeit für die UH-Reinigung des Kreishauses II wird nur eine Höchstdauer von 4 Jahren und 7 Monaten haben, weil das Vertragsende auf den 31.03.2024 fallen soll. Dann wird der Vertrag für den vorhandenen Objektbestand an Verwaltungsgebäuden auslaufen und ab 01.04.2024 soll es für die Verwaltungsgebäude eine gesamte Ausschreibung geben (z. B. mit beiden Kreishäusern).

 

Der geschätzte Gesamtauftragswert zu diesen vier Losen mit den genannten Höchstlaufzeiten wird ca. 3.200.000 € (brutto) betragen.

 

 

Nachhaltigkeit und Gender

Diesem Vorgehen bei der Vergabe von Reinigungsleistungen an Fremdfirmen liegt ein Kreistagsbeschluss vom 14.12.1994 zugrunde, nach dem die Eigenreinigung sozialverträglich auf Fremdreinigung umgestellt werden soll. Dieser Beschluss wurde mit Kreistagsbeschluss vom 02.07.2014 bestätigt. Sämtliche Objekte wurden mit Ausschreibungen vom 01.08.2014, 01.04.2015 und 01.08.2015 an Fremdfirmen vergeben. Es wurden neue einheitliche Verträge mit Laufzeiten von drei Jahren zzgl. der Option von 2 x Ein-Jahresverlängerungen (Höchstlaufzeit 5 Jahre) entwickelt. Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes sind enthalten. Diese Verträge haben sich bis heute bewährt und werden weiter genutzt.

 

Bestehende Eigenreinigungsverträge sind von diesen Ausschreibungen nicht betroffen. Die grundsätzliche gute Qualität der Fremdreinigung kommt allen Nutzern der Liegenschaften zu Gute, unabhängig vom Geschlecht.

 

Ziele / Wirkungen:

Pflege und Nutzbarmachung der Gebäude

 

Ressourceneinsatz:

Mittel sind in jedem Haushaltsplan regelmäßig vorhanden.

 

Schlussfolgerung:
Es handelt sich um eine übliche wiederkehrende Vergabe einer Reinigungsdienstleistung

 


keine