Vorlage - 2019/400
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 3.200.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsdienst-leistungen für die folgenden Objekte durchzuführen
Glasreinigung für alle vom IWB betreuten Objekte
Unterhalts- und Grundreinigung des Schulzentrums Hohenhameln
Unterhalts- und Grundreinigung des Schulzentrums Ilsede
Unterhaltsreinigung des Neubaus Kreishaus II
Der geschätzte Gesamtauftragswert bei einer Laufzeit von 48 Monaten (Berechnungsgröße bei Laufzeiten von vier Jahren und mehr) beträgt 2.160.000 € netto.
Inhaltsbeschreibung:
Die bestehenden Verträge zur Glasreinigung aller Objekte und Unterhalts-/Grundreinigung der SZ Hohenhameln und Ilsede laufen zum 31.07.2019 aus und können nicht mehr verlängert werden. Der Neubau Kreishaus II wird voraussichtlich im September 2019 bezugsfertig. Dafür ist erstmals ab 01.09.2019 bzw. Bezugsfertigkeit ein Reinigungsvertrag abzuschließen.
In Absprache mit der Vergabestelle soll es keine vier Einzelausschreibungen geben, sondern nur eine Ausschreibung, aber mit 4 Losen (entsprechend der Aufteilung im vorstehenden Beschlussvorschlag).
Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt wieder mit Unterstützung eines externen Beraters.
Die Vertragslaufzeiten der ersten drei Lose wird jeweils 3 Jahre betragen, mit einer Verlängerungsoption von 2x 1 Jahr (Höchstdauer = 5 Jahre). Die Laufzeit für die UH-Reinigung des Kreishauses II wird nur eine Höchstdauer von 4 Jahren und 7 Monaten haben, weil das Vertragsende auf den 31.03.2024 fallen soll. Dann wird der Vertrag für den vorhandenen Objektbestand an Verwaltungsgebäuden auslaufen und ab 01.04.2024 soll es für die Verwaltungsgebäude eine gesamte Ausschreibung geben (z. B. mit beiden Kreishäusern).
Der geschätzte Gesamtauftragswert zu diesen vier Losen mit den genannten Höchstlaufzeiten wird ca. 3.200.000 € (brutto) betragen.
Nachhaltigkeit und Gender
Diesem Vorgehen bei der Vergabe von Reinigungsleistungen an Fremdfirmen liegt ein Kreistagsbeschluss vom 14.12.1994 zugrunde, nach dem die Eigenreinigung sozialverträglich auf Fremdreinigung umgestellt werden soll. Dieser Beschluss wurde mit Kreistagsbeschluss vom 02.07.2014 bestätigt. Sämtliche Objekte wurden mit Ausschreibungen vom 01.08.2014, 01.04.2015 und 01.08.2015 an Fremdfirmen vergeben. Es wurden neue einheitliche Verträge mit Laufzeiten von drei Jahren zzgl. der Option von 2 x Ein-Jahresverlängerungen (Höchstlaufzeit 5 Jahre) entwickelt. Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes sind enthalten. Diese Verträge haben sich bis heute bewährt und werden weiter genutzt.
Bestehende Eigenreinigungsverträge sind von diesen Ausschreibungen nicht betroffen. Die grundsätzliche gute Qualität der Fremdreinigung kommt allen Nutzern der Liegenschaften zu Gute, unabhängig vom Geschlecht.
Ziele / Wirkungen:
Pflege und Nutzbarmachung der Gebäude
Ressourceneinsatz:
Mittel sind in jedem Haushaltsplan regelmäßig vorhanden.
Schlussfolgerung:
Es handelt sich um eine übliche wiederkehrende Vergabe einer Reinigungsdienstleistung
keine