Vorlage - 2018/390
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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- Die gemeinsame Klimaschutzagentur Hildesheim – Peine gGmbH wird unter Wahrung der förderrechtlichen, buchhalterischen und aufgabenbezogenen Gesichtspunkten aufgelöst. Dabei soll eine ausgeglichene vermögensrechtliche Auseinandersetzung, Gliederung und Aufteilung zwischen den beiden Landkreisen erfolgen.
- Der Vertreter des Landkreises Peine in der Gesellschafterversammlung der „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“, Kreisrat Christian Mews, wird ermächtigt, entsprechende Verhandlungen zur Auflösung der bisherigen gGmbH zu führen sowie die dazu Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.
Inhaltsbeschreibung:
Für die umfangreichen Aufgaben des nachhaltigen Klimaschutzes haben die Landkreise Peine und Hildesheim im Jahr 2015 eine gemeinnützige Klimaschutzagentur gegründet. Die beiden Klimaschutzkonzepte der Landkreise umfassen zahlreiche Projekte, deren Umsetzung über die Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH erfolgte. Die beiden Landkreise haben für sich festgestellt, dass in den jeweiligen Landkreisen unterschiedliche regionale Klimaschutzstrukturen vorliegen und daher eine unterschiedliche Vorgehensweise notwendig ist, um eine spezifischere und gezielte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger, der Verwaltungsführung, der Gemeinden sowie zahlreicher Institutionen in der Region zu gewährleisten.
Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass sich die bisherige rechtliche Organisationsstruktur in Form einer gGmbH nicht bewährt hat. Die erhofften Potentiale in der konzeptionellen Arbeit konnten nicht hinreichend aktiviert werden. Das Mitarbeiterteam war infolge dessen oft mit den Anforderungen und Notwendigkeiten die sich aus dem GmbH Gesetz ergeben zusätzlich beschäftigt. Vor allem in der kleinen Teamstruktur hat dieser Umstand zu Verzögerungen geführt. Auch der Wechsel der Geschäftsführerbestellung, während der Elternzeit der ehemaligen Geschäftsführerin Frau Lippmann im Jahr 2017 (Elternzeit bis 19.11.2018), auf Herrn Martin Komander, hat zusätzlich strukturelle Spannungen entstehen lassen.
Es wurde weiterhin deutlich, dass die eingeschränkte regionale Präsenz und die damit verbundene Identifikation der Peiner Mitarbeiter, mit dem Hauptarbeitsort in der Kreisverwaltung des Landkreises Hildesheim, nicht nach derer fachlichen Ansprüchen und Erwartungen vollzogen werden konnte. So gab es in den vergangenen Jahren einen erheblichen Personalwechsel bei den Mitarbeitern die der Landkreis Peine stellt. Aktuell haben die ehemalige Geschäftsführerin Frau Anja Lippmann als auch die Klimaschutzmanagerin Frau Pesch in Folge attraktiverer beruflicher Perspektiven zum 31.12.2018 gekündigt.
Somit besteht ab dem 1. Januar 2019 die besondere Chance, in einem strukturellen als auch personellen Neustart das Thema Klimaschutz im Landkreis Peine neu aufleben zu lassen. Seites des zweiten Gesellschafters LK Hildesheim ist geplant, dem Kreistag des Landkreises Hildesheim am 6.12.2018 eine Beschlussvorlage zur Neuorganisation in Form einer neu firmierten „Klimaschutzagentur Hildesheim gGmbH“ vorzulegen. Damit würde sich der Landkreis Hildesheim bereits jetzt schon neu organisieren.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
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