Vorlage - 2018/386
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Im Budget enthalten: | entfällt | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Richtlinie des Landkreises Peine für die Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen, Werbung, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Die derzeitige o.g. Richtlinie befindet sich auf dem Stand vom Dezember 2010. Seitdem wurden sowohl die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) als auch die Niedersächsische Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) außer Kraft gesetzt.
Weiterhin wurde der Fachdienst 13 von Kämmerei in Fachdienst Finanzen umbenannt.
Die Gesetzesänderungen wurden wie folgt in die neue Fassung übernommen:
Der 1. Absatz erhält folgende Fassung:
Unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze u. Maßgaben dürfen beim Landkreis Peine zum Zwecke der Aufgabenerfüllung Zuwendungen (das sind Geld- u. geldwerte Leistungen Dritter) in Form von Sponsoringleistungen oder Werbeverträgen, sowie als Spenden, mäzenatischen Schenkungen u. ähnlichen Zuwendungen i. S. des § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eingeworben und angenommen werden. Dabei sind die in entsprechender Anwendung des § 26 der Kommunalhaushalts- u. -kassenverordnung (KomHKVO) in § 3 lit. d) der Hauptsatzung des Landkreises Peine festgesetzten Wertgrenzen u. Zuständigkeiten (für einzuholende Organentscheidungen) zu beachten.
2.2 Durchführung
Es wurden die Fachdienstbezeichnungen entsprechend angepasst.
4.3 Beachtung anderer Bestimmungen
Der § 83 Abs. 4 NGO wurde in § 111 Abs. 7 NKomVG geändert.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt, da lediglich die gesetzlichen Bestimmungen angepasst wurden.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Die Richtlinie ist wie vorgelegt zu beschließen.
Neugefasste Richtlinie für die Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen, Werbung, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinie für die Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen usw. (80 KB) |