Vorlage - 2018/375
|
|
Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 9.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Die Beschaffung eines Gerätes zum Augenscreening (Ambylopiescreening) zur Früherkennung von Fehlsichtigkeiten bei Kindern im Rahmen der jährlichen Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten (Vierjährigenuntersuchung) wird beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) vom 06.04.2018: Durchführung eines umfassenden Augenscreenings in den Kindertagesstätten und Krippen des Landkreises Peine. Auf die Vorlage 2018/282 zur Sitzung des AGAS vom 18.06.2018 und die Ausführungen zu TOP 8 im Sitzungsprotokoll wird verwiesen.
Die Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) vom 18.06.2018 hat weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit. Aufgrund einer am 27.10.2018 durchgeführten Fortbildungsmaßnahme der Mitarbeiterinnen des KJÄD und einem erneuten Informationsaustausch mit den niedergelassenen Kinderärzten/innen im Landkreis Peine, wird die Stellungnahme um folgende Punkte erweitert:
Der Landkreis Peine ist im Hinblick auf die Früherkennung und Prävention von kindlichen Sehstörungen im Vergleich zu anderen niedersächsischen Kommunen deutlich besser aufgestellt, da in den anderen Kommunen überwiegend keine „Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten“ (die sog. Vierjährigenuntersuchung) durchgeführt wird. Trotzdem besteht großer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Früherkennung frühkindlicher Sehfehler. Durch ein frühzeitiges Screening kann Betroffenen ein Leben ohne Sehstörungen ermöglicht werden.
Das frühe Erkennen von behandlungsbedürftigen Sehfehlern kann im Bereich des Landkreises Peine mit geringem Aufwand verbessert werden. Die Häufigkeit der AMBLYOPIE, d.h. einer hochgradigen Schwachsichtigkeit eines Auges infolge zu spät erkannter Sehfehler, liegt in Mitteleuropa bei ca. 5 %. Davon die Hälfte ist auf die sogenannte ANISOMETROPIE, also eine unterschiedliche Brechkraft beider Augen zurückzuführen. Bei frühzeitiger Erkennung und Korrektur mit Hilfe einer Brille, kann sich die Sehkraft auf beiden (!) Augen dennoch in vollem Ausmaß entwickeln. Erfolgt eine Korrektur nicht oder zu spät, wird ein Auge „abgeschaltet“, und bleibt lebenslang sehschwach. Diagnostik und Therapiebeginn sollten im günstigsten Fall bis zum Ende des 2. Lebensjahres erfolgt sein. Eine Untersuchung im Alter von 4 Jahren ist besser als erst mit 6 Jahren oder noch später. Es gilt: Je früher, desto besser.
In Schweden wurde eine erhebliche Senkung der Häufigkeit der Amblyopien bei Kindern dadurch erzielt, dass alle Risikokinder mehrfach bereits im Säuglingsalter, alle anderen Kinder im Alter von 4 Jahren untersucht wurden. Mit den Maßnahmen wurden 99 % aller Kinder in diesen frühen Altersstufen erreicht. Die Amblyopierate konnte auf 0,5 % gesenkt werden.
In der der ehemaligen DDR gab es ähnliche Erfolge durch ein obligates augenärztlich-orthoptisches Screening aller dreijährigen Kinder, von denen die meisten davon bereits vorher unter augenärztlicher Betreuung standen.
Vorsorge kann Amblyopie vermeiden und die daraus resultierenden Einschränkungen verhindern. Diese Einschränkungen können sein:
• Eingeschränktes räumliches Sehen
• Gestörte Auge-Hand Koordination
• Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben
• Deutlich herabgesetzte Fähigkeiten bei ganz alltäglichen Handlungen, bei sportlicher Betätigung und Berufen, die in besonderem Maße räumliches Sehen erfordern, nicht zuletzt beim Autofahren
Die Versorgung durch die krankenkassenfinanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U 1 – U 9) ist im Hinblick auf die Früherkennung von kindlichen Sehfehlern unzureichend. Bei Eltern kann eine „falsche Sicherheit“ erzeugt werden, dass bei vollständig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen eine ausreichende Prävention hinsichtlich des Sehvermögens ihrer Kinder erfolgt sei.
Im Landkreis Peine hat eine kinderärztliche Praxis bereits ein Gerät zur Diagnostik angeschafft; eine weitere Praxis plant die Anschaffung. Die Kosten für Diagnostik werden derzeit nicht von allen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für ein Augenscreening sind von den Patienten als IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistung) zu tragen. Erfahrungswerte zeigen, dass lediglich etwa 50% der Eltern das Angebot der Diagnostik für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Insbesondere Kindern aus Familien mit geringem Einkommen und/oder Familien, die staatliche Transferleistungen erhalten, bleibt die Möglichkeit der Untersuchung vorenthalten.
Bei Ausstattung des KJÄD mit einem Gerät zum Augenscreening können ohne nennenswerten personellen Mehraufwand jährlich ca. 800 vierjährige Kinder im Rahmen der Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten (Vierjährigenuntersuchung) auf eine bis dahin unentdeckte Anisometropie untersucht werden. Eine Senkung der Amblyopierate wäre die Folge.
Ziele / Wirkungen:
Verbesserung der Früherkennung von Sehstörungen bei Kleinkindern. Senkung der Amblyopierate bei Kindern im Landkreis Peine.
Ressourceneinsatz:
Die zur Durchführung der zusätzlichen Diagnostik im Rahmen der jährlichen Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten (Vierjährigenuntersuchung) erforderlichen Personalressourcen sind im FD Gesundheitsamt vorhanden.
Schlussfolgerung:
Die Beschaffung eines Gerätes zum Augenscreening zur Früherkennung von Fehlsichtigkeiten bei Kindern im Rahmen der jährlichen Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten (Vierjährigenuntersuchung) soll erfolgen.
---