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Vorlage - 2018/371  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2019 für das Dezernat "Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht" ohne Fachdienst "Schule, Kultur und Sport"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Controlling
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Dezernat 1
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Entscheidung
26.11.2018 
8. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seiten 23 bis 24, Ziffer 1.1 bis 1.6) und dem Doppischen Produkthaushalt 2019 für die Budgets „Dezernatsleitung I“, „EDV“, „Personal und Service“, „Finanzen“, „Kreiskasse“, „Recht“, „Ordnungswesen“, „Straßenverkehr“ und „Altersteilzeit“ (Seiten 50 bis 111) zuzustimmen.

 

 

 


Doppischer Produkthaushalt

 

Inhaltsbeschreibung:

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten ein Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2017.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2017, den Planansätzen 2018 und den Daten des Planjahres 2019 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2020 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2021 und 2022 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Im vorliegenden Fall ist der Teilhaushalt 01 - Seiten 47 bis 49 - betroffen.

 

Zusätzliche Erläuterungen:

 

Die im Haushaltsentwurf enthaltenen Zuschüsse sind in der Anlage (Seite 15) gesondert aufgeführt.

 

Die geplanten Investitionen sind im Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm 2019 - 2022 aufgeführt (Seite 373 bis 374).

 

Im Rahmen der Produktes 11130 – Finanzwirtschaft – (Seite 70) ist eine Steigerung bei den Personalaufwendungen zu verzeichnen, da eine zusätzliche Stelle (siehe Seite 23 – Ziffer 1.3) eingerichtet wird. Mit dieser Stelle soll dem steigenden Arbeitsaufwand in Verbindung mit den Veränderungen im Umsatzsteuerrecht Rechnung getragen werden. Es handelt sich dabei um eine Stelle mit einer Ausbildung im Steuerrecht. In der Folge werden dadurch kostenpflichtige Rückfragen gegenüber Steuerberatern vermieden, so dass sich gravierend reduzierte externe Beraterkosten ergeben werden. Gegenüber den Ergebnissen der Jahre 2017 und 2018 ist dadurch mit einer Reduzierung der Aufwendungen im Budget 8 zu rechnen, die über den zusätzlichen Aufwendungen im Produkt Finanzwirtschaft liegen. Durch die neue Stelle soll daher neben einer fachlich versierteren Betrachtung steuerrechtlicher Aspekte auch eine Reduzierung der entstehenden Kosten erreicht werden.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Schlussfolgerung:
Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.

 

 

 


Keine