Vorlage - 2018/368
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
In mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen werden positive Impulse durch eine qualitativ gute Kindertagesbetreuung für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder aufgezeigt.
Es werden wichtige Grundlagen für die Bildungskarrieren bis weit ins Schul- und Jugendalter gelegt. Das einzelne Kind mit seinen Entwicklungsbedürfnissen, Erfahrungen sowie das Kindeswohl stehen im Mittelpunkt.
Nach Tietze (NUBBEK-Studie) weisen die Kindertageseinrichtungen in Deutschland eine nur mittelmäßige Qualität aus. In den Untersuchungen wird unter anderem auch aufgezeigt, dass eine schlechte Qualität negative Folgen, vor allem bei jüngeren Kindern, hat.
Mit in Kraft setzen des "Gute-Kita-Gesetzes" zum 01.01.2019 wird der Qualitätsaspekt in Kindertageseinrichtungen bundesweit in den Blick genommen und durch finanzielle Mittel des Bundes weiterentwickelt.
Ziele / Wirkungen:
Mit Blick auf die einzelnen Qualitätsbereiche zeigt sich, dass auf die Strukturqualität (Gruppengröße, räumliche Voraussetzungen, Verfügungszeiten - Vorgaben KiTaG) nur bedingt Einfluss genommen werden kann. Bei der Planungsqualität (Konzept, Dienstplanung, Fortbildungen) und der Prozessqualität (Eingewöhnung, Tagesabläufe, Beobachtung und Dokumentation) dagegen hoher Handlungsspielraum durch Träger, Leitung und pädagogischer Fachkräfte besteht.
Ein wesentlicher Bestandteil von Qualitätssicherung und -entwicklung sind vorhandene und auszubauende Unterstützungssysteme (Qualifizierung, Fachberatung und Netzwerkarbeit).Alle drei Bereiche greifen ineinander, bzw. bauen aufeinander auf, schaffen Synergieeffekte für die einzelnen Kindertageseinrichtungen, tragen zur Arbeitsentlastung bei und bringen Prozesse in Gang, begleiten diese und tragen wesentlich zur Qualitätssicherung bei.
Ressourceneinsatz:
Personalkosten für Kita-Fachberatung
Schlussfolgerung:
In Anbetracht der derzeitigen besonderen Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung und der gesetzlich verankerten Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe, sowohl für die quantitative wie auch qualitativ-inhaltliche Komponente, ist die Entwicklung eines "Rahmenkonzeptes zur Qualitätssicherung in Kindertagesstätten" in einem dialogischen Prozess gemeinsam mit den Trägern von Kindertagesstätten anzustreben.
Der Bericht des Gesundheitsamtes zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt nach dem Vortrag der Kindertagesstättenfachberatung.
Information des Bundesministeriums
"Das Gute-Kita-Gesetz"
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | infografik-gute-kita-gesetz-data (614 KB) |