Vorlage - 2018/362
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Im Budget enthalten: | - | Kosten (Betrag in €): | neutral | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Zügigkeit des Ratsgymnasiums wird auf vier und die des Gymnasiums am Silberkamp auf fünf begrenzt
Inhaltsbeschreibung:
Die Erziehungsberechtigten wählen beim Wechsel aus dem Primar- in den Sekundarbereich immer häufiger die Schulform Gymnasium an. Für die letzten 5 Jahre stellen sich die Übergänge an Gymnasien, bezogen auf den gesamten Landkreis Peine, wie folgt dar:
Schuljahr 2013 / 14 | Schuljahr 2014 / 15 | Schuljahr 2015 / 16 | Schuljahr 2016 / 17 | Schuljahr 2017 / 18 | Schuljahr 2018 / 19 | ||||||
SuS | % | SuS | % | SuS | % | SuS | % | SuS | % | SuS | % |
496 | 41,4% | 524 | 41,3% | 513 | 40,1% | 489 | 39,8% | 523 | 44,7% | 535 | 42,5 |
Die Entwicklung der 5. Jahrgänge an den Peiner Gymnasien ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Entwicklung der 5. Jahrgänge an den Peiner Gymnasien | ||||||||||||
Schule | 2013 / 14 | 2014 / 15 | 2015 / 16 | 2016 / 17 | 2017 / 18 | 2018 / 19 | ||||||
SuS 1) | Züge | SuS 1) | Züge | SuS 1) | Züge | SuS 1) | Züge | SuS 1) | Züge | SuS 1) | Züge | |
Gym. a. Silberkamp | 138 | 5 | 157 | 6 | 162 | 6 | 140 | 5 | 147 | 5 | 147 | 5 |
Ratsgymnasium | 87 | 3 | 116 | 4 | 111 | 4 | 132 | 4 | 100 | 4 | 140 | 5 |
Gesamt | 225 | 8 | 273 | 10 | 273 | 10 | 272 | 9 | 247 | 9 | 287 | 10 |
1) = Köpfe ohne Zählkinder | ||||||||||||
In den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17 haben die Gymnasien in Peine zur Vermeidung von Ablehnungen Schülerinnen und Schüler (SuS) bis zur „Schmerzgrenze“ aufgenommen, da eine formelle Begrenzung nicht vorhanden war. Die Raumsituation an beiden Schulen lässt ein derartiges Verfahren dauerhaft jedoch nicht zu. Die vorhandenen Raumressourcen lassen maximal im Gymnasium am Silberkamp regelmäßig eine Fünfzügigkeit und im Ratsgymnasium eine Vierzügigkeit zu.
Die Gesamtanzahl der SuS an beiden Peiner Gymnasien ist damit gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich angestiegen und überschreitet die bisherigen Höchstzahlen in den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17. Da keine Begrenzung der Zügigkeit gegeben war, musste auch das Ratsgymnasium wieder 5 Züge aufnehmen, sodass erneut 10 Züge einzurichten gewesen sind.
Um künftig nicht in die Lage zu geraten, mehr Züge aufnehmen zu müssen, als dies nach den vorhandenen Raumressourcen, ohne Erweiterungen aufgrund der Wiedereinführung von G9, möglich wäre, sind die Zügigkeiten ab dem Schuljahr 2019/20 wie folgt zu beschränken:
Gymnasium am Silberkamp=5 Züge
Ratsgymnasium=4 Züge
Sofern in den kommenden Jahren die Anmeldezahlen die vorgenannten Zügigkeiten überschreiten, ist in Übereinstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, ein Auswahlverfahren erforderlich, dass sich nach den Vorschriften des § 59 a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) richtet, da beide Gymnasien offene Ganztagsschulen sind. Nach dieser Vorschrift ist als sog. Überlaufregelung ein Losverfahren vorgesehen, welches dahingehend abgewandelt werden kann, dass zunächst nur SuS aus dem Schulbezirk aufgenommen werden. Da für beide Gymnasien ein einheitlicher Schulbezirk vorhanden ist, wird dies in der Regel keine Rolle spielen. Eine weitere Abwandlung besteht darin, dass „Geschwisterkinder“ vorrangig aufgenommen werden können.
Konkret bedeutet dies, dass bei Überlauf eines der beiden Gymnasien nach Anwendung des Losverfahrens zunächst an das andere Gymnasium im Einzugsbereich verwiesen werden kann, solange dessen Aufnahmekapazitäten noch nicht überschritten sind.
Haben beide Gymnasien ihre Aufnahmekapazitäten erreicht und das Losverfahren, ggf. unter Einbeziehung der möglichen Abwandlungsregelungen, durchgeführt, werden die nicht aufgenommenen SuS an die anderen Gymnasien im Landkreis Peine verwiesen. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass das höherrangige Recht der freien Wahl der Schulform nicht eingeschränkt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass an das nächstgelegene Gymnasium zu verweisen ist, da nur die Fahrkarten zu diesem ausgestellt bzw. erstattet werden. Wird nicht das nächste Gymnasium angewählt, so erfolgt eine Erstattung der Beförderungskosten lediglich bis zum nächstgelegenen Gymnasium.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Begrenzung wird vermieden, dass die Gymnasien in Peine zusätzlich zum erforderlichen Ausbau aufgrund der Wiedereinführung von G9 erweitert werden müssen.
Ressourceneinsatz:
Die Begrenzung der Zügigkeiten geht mit keinem nennenswerten Ressourceneinsatz einher.
Schlussfolgerung:
Die Begrenzung der Zügigkeit der Peiner Gymnasien sollte erfolgen.
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