Vorlage - 2018/357
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Im Budget enthalten: | Ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | Nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | Nein | Migration | Nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | Nein | Bildung | Nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | Nein |
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 26, Ziffern 3.5 bis 3.7) und dem Doppischen Produkthaushalt 2019 für das Jugendamt des Landkreises Peine (Seiten 266 bis 398) zuzustimmen.
Inhaltsbeschreibung:
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2017.
Neben dem Rechnungsergebnis 2017, den Planansätzen 2018 und den Daten des Planjahres 2019 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2020 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2021 und 2022 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 194 bis 196.
Haushaltsplan Fachdienst Jugendamt
Im Ergebnishaushalt steigt das Gesamtbudget im Vergleich zum Vorjahr von 27,1 Mio. € auf 33,4 Mio. € (+ 6,3 Mio. €).
Diese Erhöhung ist hauptsächlich zurückzuführen auf die Produkte 3610 (+ 4,9 € Mio. €) und 3634 (+ 1,3 Mio. €).
Im Produkt 3610 gibt es folgende Änderungen zum Vorjahr:
* Der Ansatz für KiTa-Betriebskostenzuschüsse wird um 5,6 Mio. € erhöht, um den aktuellen Forderungen der Gemeinden Rechnung tragen zu können. Die weitere politische Entwicklung in den nächsten Jahren bleibt hier abzuwarten.
* Die KiTa-Fachberatung hat vor kurzem mehrere Förderprogramme (Sprachförderung, QuiK, Kita-Einstieg) mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mio. € für das Jugendamt erschlossen. Diese Zuwendungen kommen zum Großteil den Gemeinden zugute, können allerdings nicht zusätzlich zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden. Für den Landkreishaushalt sind diese Zuwendungen budgetneutral.
* Der Ansatz für "Übernahme KiTa-Elternbeiträge sinkt um 0,5 Mio. €, weil zukünftig keine Kindergarten-, sondern nur noch Krippengebühren übernommen werden.
* Das Budget für Kindertagespflege steigt nur im normalen Rahmen. Hierzu wird auch auf die Beschlussvorlage zur Satzungsänderung verwiesen.
Die Kostenbeteiligung an dem Projekt "Berufsorientierung" der Allianz für die Region (Produkt 3631) steigt von 60.000 € auf 123.000 €.
Der Hintergrund für die Erhöhung im Produkt 3634 sind die kontinuierlich steigenden Aufwendungen bei "Hilfe zur Erziehung für junge Volljährige" sowie "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche". Es werden dort jeweils um 15 % höhere Fallzahlen erwartet, außerdem steigende Entgelte der Leistungserbringer aufgrund komplexerer Hilfebedarfe.
Positiv ist allerdings festzuhalten, dass es in allen anderen Produkten (insbesondere 3633 "Hilfe zur Erziehung für Minderjährige") keiner nennenswerten Budgeterhöhung bedarf.
Im Stellenplan wurde bei "Unterhaltsvorschussleistungen" eine zusätzliche Stelle eingerichtet; Grund sind die dauerhaft verdoppelten Fallzahlen nach der Gesetzesänderung in 2017. Im Gegenzug kann im Bereich "Übernahme KiTa-Elternbeiträge" eine Stelle gestrichen werden, da wegen der Beitragsfreiheit für Kindergärten ein Großteil der Fälle dauerhaft eingestellt wird (s.o.).
Die Zuwendungen an freie Träger werden einheitlich um 2,5 % erhöht (soweit Erhöhungen beantragt wurden), Näheres vgl. Anlage.
Ziele / Wirkungen:
vgl. Produktbeschreibungen
Ressourceneinsatz:
vgl. Haushaltsplan
Schlussfolgerung:
Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.
Übersicht Zuwendungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu Vorlage 357 (45 KB) |