Vorlage - 2018/347
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Herr Christian Mews, Kreisrat für Bauen, wird als Vertreter des Landkreises Peine in die Gesellschafterversammlung der „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ gewählt.
Inhaltsbeschreibung:
In der Kreistagssitzung am 11.03.2015 wurde die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ beschlossen. § 138 Abs. 1 Satz 1 NKomVG sieht vor, dass ein oder mehrere Vertreter/innen der Kommune in die Gesellschafterversammlung zu wählen sind.
Laut § 12 des Gesellschaftervertrages der Klimaschutzagentur führt die jeweilige Vertreterin/der jeweilige Vertreter des Landkreises Peine und die Vertreterin/der Vertreter des Landkreises Hildesheim im jährlichen Wechsel den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung. Demzufolge hat der Kreistag nur eine Person in die Gesellschafterversammlung zu wählen.
Mit dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters in der Gesellschafterversammlung, Herrn Wolfgang Gemba, Kreisrat für Bauen a.D., ist eine Neuwahl erforderlich.
Ziele / Wirkungen:
Mit dem Beschluss werden die Interessen der Kreisverwaltung gewahrt.
Ressourceneinsatz:
Finanzielle Ressourcen müssen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Schlussfolgerung:
Mit der Wahl ist die Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur beschlussfähig.
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