Inhalt

Vorlage - 2018/331  

Betreff: Ehrungsrichtlinien des Landkreises Peine
Hier: Anregung der CDU-Kreistagsfraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.10.2018 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Eine Ehrung von Kreistagsabgeordneten mit Ehrengaben wird nur noch zum Ende der Mitgliedschaft im Kreistag vorgenommen.

Kreistagsabgeordnete, die weiterhin Mitglied im Kreistag sind und 20 oder mehr Jahre dem Kreistag angehören, werden zum Ende der Wahlperiode mit einer Urkunde geehrt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Die Ehrungsrichtlinien vom 13.06.2007 sehen vor, dass eine Ehrung von Kreistagsabgeordneten nur noch zum Ende der Mitgliedschaft im Kreistag vorgenommen wird.

Folgende Ehrengaben sind für ausscheidende Kreistagsabgeordnete vorgesehen:

 

Für 10-jährige Mitgliedschaft

im Kreistag und mehr:Urkunde, Kugelschreiber mit Gravur

(Wert ca. 100 €)

 

Für 25-jährige Mitgliedschaft

im Kreistag und mehr:Urkunde, Kolbenfüllhalter mit Gravur

(Wert ca. 250 €)

 

Die CDU-Kreistagsfraktion regt an, die im Kreistag weiterhin verbleibenden Mitglieder bei einer 20-jährigen oder längeren Zugehörigkeit mit einer Urkunde zu ehren.

 

Unterbrochene Zeiträume der Mitgliedschaft im Kreistag werden kumuliert, wobei jede Ehrung nur einmalig erfolgt.

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt
 

 


-