Inhalt

Vorlage - 2018/330  

Betreff: Verwendungsnachweis der AfD-Kreistagsfraktion über Haushaltsmittel-Zuschüsse für die Monate November und Dezember 2016 sowie das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.10.2018 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zurückgezogen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
180608 1AfD-VN 2017  
180727_Ankündigung KT-Entscheidung_Rückforderung_VWN2017  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der AfD-Kreistagsfraktion wird für die Monate November und Dezember 2016 sowie für das Haushaltsjahr 2017 ein Haushaltsmittel-Zuschuss in Höhe von 7.018,78 € gewährt. Der Überschuss in Höhe von 3.187,88 € wird zurückgefordert.

 


Inhaltsbeschreibung:

Auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 und 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) regelt § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine in der Fassung vom 06.12.2017 die Zuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Kreistag.

 

Danach werden den Fraktionen oder Gruppen im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung sowie für die Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in Angelegenheiten des Landkreises gewährt. Fraktionen, die sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, werden die in Satz 1 genannten Zuwendungen gewährt, wenn sie nicht die Geschäftsführung und die öffentliche Darstellung ihrer Auffassungen auf die Gruppe übertragen haben.

 

Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein Nachweis nach vorgegebenem Muster zu führen, der jeweils bis zum 31.03. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres der Landrätin bzw. dem Landrat in doppelter Ausfertigung zuzuleiten ist.

 

 

 

Die für November und Dezember 2016 und für das Haushaltsjahr 2017 von der AfD-Kreistagsfraktion vorgelegten Verwendungsnachweise wurden geprüft. Das Ergebnis wurde mit Schreiben vom 13.06.2018 mitgeteilt. Dem Haushaltsmittelzuschuss in Höhe von 10.206,66 € stehen berücksichtigungsfähige Kosten von 7.018,78 € gegenüber, sodass sich ein Überschuss in Höhe von 3.187,88 € ergeben hat, der an den Landkreis Peine zurückzuerstatten ist.

 

Der Landkreis Peine hat einen Anspruch auf Rückzahlung der nicht benötigten oder zweckwidrig verwendeten Zuschüsse. Anspruchsgrundlage ist ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der auf dem in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beruht. Insofern handelt es sich bei dem Schreiben vom 13.06.2018 nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

 

Die Rückforderung steht in untrennbarem Zusammenhang mit der Gewährung der Zuwendungen, sodass der Kreistag auch für die Entscheidung zuständig ist, ob und in welcher Höhe diese Gelder zurückerstattet werden müssen.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Bestätigung des Erstattungsanspruches dem Grunde und der Höhe nach wird der Rechtsweg für ein gegebenenfalls nachfolgendes Kommunalverfassungsstreitverfahren eröffnet.

 

Ressourceneinsatz:

siehe Anlagen

 

 

Schlussfolgerung:

Mit der Entscheidung des Kreistages zur Rückforderung des Überschusses aus den gewährten Haushaltsmittel-Zuschüssen in Höhe von 3.187,88 € wird im Innenrechtsverhältnis zwischen dem Landkreis Peine und der AfD-Kreistagsfraktion der öffentlich-rechtliche Anspruch dem Grunde und der Höhe nach bestätigt.


 

 


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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180608 1AfD-VN 2017 (199 KB)      
Anlage 2 2 180727_Ankündigung KT-Entscheidung_Rückforderung_VWN2017 (95 KB)