Inhalt

Vorlage - 2018/326  

Betreff: Neufassung einer Kreditrichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD 13
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Dezernat 1
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.10.2018 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zu Vorlage 2018/326 - Gegenüberstellung alt_neu  
Anlage 2 zu Vorlage 2018/326 - Rundschreiben NLT  
Anlage 3 zu Vorlage 2018/326 - Muster Kreditrichtlinie  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die als Anlage beigefügte Richtlinie des Landkreises Peine über die Aufnahme, Umschuldung/Zinsanpassung von Krediten wird beschlossen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Nachdem die Neufassung des sog. „Krediterlasses“ vom 13.12.2017 veröffentlicht worden ist, hat der NLT in Absprache mit den gemeindlichen Spitzenverbänden das zuletzt im Jahre 2011 gemeinsam überarbeitete „Muster einer Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG“ aktualisiert. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anpassung der Verweise von NGO und GemHKVO auf die aktuellen Vorschriften des NKomVG und der KomHKVO.

 

Aufgrund des neuen Musters wurde die Kreditrichtlinie des Landkreises Peine vom 22.11.2006 an die aktuellen Vorschriften angepasst.

 

Die hiesige Richtlinie enthält gegenüber dem Muster einige Anpassungen.

So sind in § 3 ergänzende Vorgaben enthalten. So wird in Absatz 3 der Höchstzinssatz auf 10 % begrenzt. Sollte sich abzeichnen, dass die Zinsen steigen und diese Höhen erreichen könnten, erfolgt eine Einzelvorlage. In Absatz 4 und 5 sind Regelungen zum Verfahren enthalten. Absatz 6 enthält die Regelungen aus Absatz 4 der Musterrichtlinie.

§ 4 der Richtlinie des Landkreises Peine beschreibt die Angebotsauswertung sowie Vergabe von Krediten und geht damit über die Musterrichtlinie hinaus.

 

Die §§ 5 bis 11 weichen als Folge der Einführung des § 4 um jeweils eine Ziffer vom Muster ab.

 

Aufgrund der Umstellung auf die neuen Rechtsgrundlagen kann der § 12 entfallen, sodass der bisherige § 13 zum Inkrafttreten zum neuen § 12 wird.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit der neuen Kreditrichtlinie soll eine Anpassung an die neuen rechtlichen Vorschriften erfolgen.

 

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzmittel werden für diese Änderung nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

Schlussfolgerung:

 

Durch die Anpassung der Kreditrichtlinie erfolgt eine Anpassung an die geltenden Rechtsnormen.


 

 


- Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Richtlinie

- Rundschreiben des NLT

- Muster für eine Kreditrichtlinie

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage 2018/326 - Gegenüberstellung alt_neu (133 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zu Vorlage 2018/326 - Rundschreiben NLT (465 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zu Vorlage 2018/326 - Muster Kreditrichtlinie (373 KB)