Vorlage - 2018/325
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | ja | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Aufgrund der komplexen Thematik des aktuellen Insektensterbens und vielfältiger Möglichkeiten, diesem auf unterschiedlichen Ebenen zu begegnen, erfolgt hier zunächst eine grundsätzliche Einführung in die Thematik. Auf Basis dieser Informationen diskutiert der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz einen möglichen Umfang und inhaltliche Schwerpunktsetzung. Darauf aufbauend wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage erstellen.
Die biologische Vielfalt wird ganz wesentlich (ca. 70 %) von der Insektenvielfalt gebildet. In Deutschland leben über 33 000 Insektenarten, aber weniger als 1 000 Wirbeltierarten (Vögel, Säugetiere, Fische, Reptilien, Amphibien). Dies zeigt gleichzeitig auch, dass Insekten für unsere Ökosysteme von zentraler Bedeutung sind (z. B. Nahrungskette, Bestäubung, Nährstoffkreisläufe (Abbau von organischem Material und Bodenbildung), Gewässerreinigung, biologische Schädlingskontrolle).
Verschiedene Studien in Deutschland zeigen teilweise dramatische Rückgänge in der Insektenbiomasse von bis zu 80 %. Dieses Phänomen ist sowohl in der „Normallandschaft“ als auch in Schutzgebieten festzustellen. Der Insektenrückgang bedeutet sicherlich nicht nur einen großen Verlust an Biodiversität, sondern ist auch für die von den Insekten erbrachte Ökosystemleistung entscheidend. Weltweit werden Blütenpflanzen einschließlich Nutzpflanzen zu über 80 % von Insekten bestäubt. Neben dieser Bestäubungsleistung (z. B. Obst-, Gemüse- und Ackeranbau) haben Insekten auch in der Bodenökologie (Humusbildung) für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit eine sehr entscheidende Funktion.
Nicht zuletzt bilden gerade die Insekten und andere Gliederfüßer sowie Reptilien und Amphibien die fundamentale Nahrungsbasis besonders für Vögel und Fledermäuse. Der Insektenrückgang wirkt sich zeitverzögert negativ auf nachgelagerte Stufen der Nahrungskette (Kaskaden-Effekt) aus, was auch heute schon insbesondere durch Bestandsrückgänge bei den Vögeln festzustellen ist.
Erstmals wurde 2017 eine großangelegte Insektenstudie des Entomologischen Vereins Krefeld (Hallmann et al., 2017: More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas) in der Fachzeitschrift PloS ONE publiziert, welche über knapp drei Jahrzehnte Insektenbiomassen vergleicht, drastische Rückgänge feststellt und dadurch großes öffentliches Interesse erregte.
Die niedersächsische Landesregierung hat angekündigt, innerhalb eines Jahres ein Aktionsprogramm für den Erhalt der Insektenfauna zu erarbeiten. In Vorbereitung befindet sich aktuell außerdem eine an Kommunen gerichtete Kampagne zur Sicherung, Rückgewinnung und Gestaltung insektenfreundlicher öffentlicher Flächen (z. B. Wegraine). Hier befinden sich in Niedersachsen große Flächenpotenziale, welche gleich mehrere wichtige Funktionen erfüllen: Wegraine sind Lebens- und Rückzugsräume und zugleich Verbindungselemente zur Vernetzung von Biotopen. Den Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen kommt für die Umsetzung eine Schlüsselrolle zu. Ferner sollen „Best-Practice“-Beispiele zusammengestellt werden, damit diese in der Folge ideengebend im ganzen Land vermehrt umgesetzt werden können.
Bislang existieren auf Landesebene im Rahmen der Niedersächsischen Agrarumweltmaßnahmen Förderprogramme zur Anlage von ein- und mehrjährigen Blühstreifen.
Beim Landkreis Peine gibt es bereits seit einigen Jahren ein Förderprogramm zur Neuanlage, Pflege oder Wiederherstellung von Biotopen („Biotop-Richtlinie“). Das Programm befasst sich schwerpunktmäßig mit Biotopen in der freien Landschaft. Maßnahmen, die sich speziell der Förderung von Insekten widmen, sind bislang in dem Programm nicht enthalten. Hier bietet sich eine Überarbeitung der Richtlinie an.
Das im Antrag vorgeschlagene Verteilen von Samentütchen mit gebietstypischen Wildblumenmischungen ist grundsätzlich denkbar. Zur Initialisierung schulischer Projekte, wie im Antrag vorgeschlagen („Bienenschule“), müsste das Thema und die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme mit den Schulleitungen abgefragt werden, z.B. in einer der nächsten Schulleiterkonferenzen.
Weitere Maßnahmen im Sinne des Antrages sind aktuell von der Unteren Naturschutz-behörde mit dem vorhandenen Personalbestand nicht leistbar. Zurzeit ist noch die Umsetzung von Natura 2000 aufgrund der engen Zeitvorgaben und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland prioritär zu behandeln. Je nach Ausgestaltung des Programms / Maßnahmenpaktes für einen „Bienenfreundlichen Landkreis“ werden auch zusätzliche finanzielle Ressourcen benötigt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der AfD-Kreistagsfraktion 04.05.2018 - Bienenfreundlicher Landkreis (866 KB) |