Inhalt

Vorlage - 2018/318  

Betreff: Rettungsdienst: Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Radigk, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
15.10.2018 
7. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.10.2018 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entgeltvereinbarung 2018 - Landkreis Peine  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Entgelte werden ab dem 01.11.2018 gem. der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.

 

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

Für das Betriebsjahr 2018 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 7.377.148,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.11.2018 zugrunde zu legenden Entgelte  erhöhen sich diese Gesamtkosten um 405.614,00 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um das negative Betriebsergebnis aus dem Jahr 2017.

Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 7.782.762,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen des Jahres 2017 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).

 

Die Entgelte ab dem 01.11.2018 werden danach wie folgt angepasst:

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST 2017

Hochrechnung 2018

seit 01.04.2017

ab 01.11.2018

 

Krankentransport (KT)

6.290

6.600

120,00

153,00

+ 33,00

Km-Pauschale KT*

 

 

2,50

2,80

+ 0,30

Notfallrettung (NfR)

10.822

11.100

358,00

454,00

+ 96,00

Km-Pauschale NfR**

 

 

4,00

4,40

+ 0,40

Notarzteinsatz

1.809

1.750

458,00

608,00

+ 150,00

Fehleinsätze (nachrichtl.)

2.833

*  die km-Pauschale wird ab dem 11. Km erhoben

** die km-Pauschale wird ab dem 31. Km erhoben

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden im Jahr 2019 verrechnet.

 

 

Schlussfolgerung:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage werden die rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen eingehalten.

 

 


-          Entgeltvereinbarung 2018

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltvereinbarung 2018 - Landkreis Peine (405 KB)