Vorlage - 2018/318
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2018 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 7.377.148,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.11.2018 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 405.614,00 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um das negative Betriebsergebnis aus dem Jahr 2017.
Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 7.782.762,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen des Jahres 2017 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).
Die Entgelte ab dem 01.11.2018 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2017 | Hochrechnung 2018 | seit 01.04.2017 | ab 01.11.2018 |
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Krankentransport (KT) | 6.290 | 6.600 | 120,00 | 153,00 | + 33,00 |
Km-Pauschale KT* |
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| 2,50 | 2,80 | + 0,30 |
Notfallrettung (NfR) | 10.822 | 11.100 | 358,00 | 454,00 | + 96,00 |
Km-Pauschale NfR** |
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| 4,00 | 4,40 | + 0,40 |
Notarzteinsatz | 1.809 | 1.750 | 458,00 | 608,00 | + 150,00 |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 2.833 | ||||
* die km-Pauschale wird ab dem 11. Km erhoben
** die km-Pauschale wird ab dem 31. Km erhoben
Ziele / Wirkungen:
Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden im Jahr 2019 verrechnet.
Schlussfolgerung:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage werden die rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen eingehalten.
- Entgeltvereinbarung 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entgeltvereinbarung 2018 - Landkreis Peine (405 KB) |