Inhalt

Vorlage - 2018/290  

Betreff: 3. Änderung der Abfallgebührensatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
13.06.2018 
9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abfallgebuehrensatzung_Lesefassung_2. Änderungssatzung vom 01.01.2015  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 

 


Der Kreistag beschließt die 3. Änderung der Abfallgebührensatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine

 

 


Inhaltsbeschreibung:

In der Abfallgebührensatzung werden öffentliche Einrichtungen der Abfallentsorgung definiert. Hintergrund ist der gebührenrechtliche Tatbestand, dass nur Kosten für die definierte öffentliche Einrichtung in den Gebührenhaushalt eingestellt werden dürfen. Anlässlich der örtlichen Verlegung des Wertstoffhofes in Lengede musste die Vorschrift des § 1 angepasst werden. Die bisherige Fassung der Satzung ist aus Vergleichsgründen beigefügt. Anlässlich dieser vorzunehmenden Änderung wurde der Katalog der öffentlichen Einrichtung insgesamt auf Änderungsbedarfe überprüft. Erkannte Änderungsbedarfe wurden umgesetzt. Auf die Benennung der postalischen Anschrift der Wertstoffhöfe wurde verzichtet, um künftig für den Fall einer Verlegung des Wertstoffhofes innerhalb der betroffenen Gemeinden nicht die Abfallentsorgungs und –gebührensatzung ändern zu müssen.

 

3. Änderungssatzung

zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis

Peine (Abfallentsorgungssatzung)

 

 

Aufgrund der §§ 10,13 und 143 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBI. S. 576), geändert durch geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.02.2018 (Nds. GVBl. S. 22) und § 11 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der Fassung vom 14. Juli 2003 (Nds. GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48, 119),  und § 7 der Satzung für die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine, zuletzt geändert am 09.01.2017 hat der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine- Anstalt des öffentlichen Rechts- in seiner Sitzung am 28.05.2018 die nachstehende Satzung beschlossen.

 

Der Kreistag des Landkreises Peine hat der Satzung in seiner Sitzung am 13.06.2018

zugestimmt.

 

 

Die Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallentsorgungssatzung) vom 05. März 2008 (Amtsblatt für den Landkreis Peine vom 31. März 2008 Nr. 06, S. 34) in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Peine
veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Peine14.08.2013.pdf" target="_blank" style="text-decoration:none"> Nr. 14-42. Jahrgang vom 14.08.2013 wird wie folgt geändert:

 

§ 1
Grundsatz

 

(4)  Die öffentliche Einrichtung besteht aus folgenden wesentlichen Teilen:
 

  • Abfallentsorgungszentrum Stedum in 31249 Hohenhameln, Hildesheimer Str. 15, bestehend aus:

    Wertstoffhof, betrieben durch die Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH

    Sonderabfallzwischenlager

    Altdeponie Stedum

    Abfallumschlagstation, betrieben durch die Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH
     
  • Wertstoffhof Peine
     
  • Wertstoffhof Wedtlenstedt
     
  • Wertstoffhof Lengede
     
  • Wertstoffhof Edemissen
     
  • Müllheizkraftwerk Magdeburg-Rothensee,  betrieben durch die Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH
     
  • Kompostierungsanlage der Remondis GmbH & Co. KG Region Nord, betrieben durch die Biogenes Zentrum Peine GmbH
     
  • Altdeponie Peine-Schwicheldt
     
  • Altdeponie Vechelde-Wedtlenstedt (ehemalige Boden- und Bauschuttdeponie)
     
  • Sickerwasserkläranlage Equord (außer Betrieb gesetzt)
     
  • sowie alle zur Erfüllung der Entsorgungspflicht notwendigen Sachen und Personen bei A+B und deren beauftragten Dritten

 

Die Satzungsänderung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peine in Kraft.

 

 

Der Verwaltungsrat der der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – hat die Satzungsänderung in seiner Sitzung am 28.05.2018 beschlossen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Die Definierung des neuen Wertstoffhofes Lengede als öffentliche Einrichtung erlaubt die Erhebung von Gebühren.

 

 

 

Schlussfolgerung:

Eine Anpassung der Satzung an die tatsächlichen Gegebenheiten ist erforderlich.

 

 

 


Abfallgebuehrensatzung_Lesefassung_2.Änderungssatzung vom 01.01.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abfallgebuehrensatzung_Lesefassung_2. Änderungssatzung vom 01.01.2015 (238 KB)